Verbsndmittel.  1083

betreffend  Abänderungen  an  den  Kräcken  und  Krankentragen  der  Feldlazarethe,  mit
dem  Hinzufügen  ergebenst  mit,  wie  sich  das  Königl.  Militär  -Oekonomie  -  Departement
in  einem  Schreiben  an  die  Königliche  Train-Iuspektion  vom  16.  d.  M.  dahin  ausgesprochen
  bat:
dass,  nachdem  die  Krankentragen  mit  den  kleinen  Taschen  versehen  sind,  die
Mitnahme  der  grossen  schwarzen  Ledertaschen  auf  das  Schlachtfeld  nicht  mehr
für  nöthig  erachtet  werde,  sondern  es  angemessoner  erscheine,
Halteplatze  der  Krankentransportwagen  verbleiben,  indem  hier  die  Erglinzung
der  kleinen  Vorrätho  an  den  Tragen  am  zweckmässigsten  aus  denselben  bewirkt
werden  kann.  Es  können  daher  auch  diese  Taschen  in  den  vierspännigen  Mediein-
  und  Bandagen-Wagen  der  fahrenden  Abtheilungen  der  leichten  Feldlazerethe
  verbleibon.
.  ass  des  Militär-Ock  ts  vom  16.  Februar  1863.)  Es  hat
sich  bei  den  Uebungen  der  Krankonträgen  Kompegnien  als  zweckmässig  herausgestellt:

a)  sämmtliche  Krankentragen  der  leichten  Feldlazarethe  am  Kopfende  mit  gleichen
Verlängerungsstücken  zu  verschen,  wie  am  Fussende,  damit  der  Träger  bei  geneigter
  Stellung  der  Kopflehno  nicht  an  diese  anstöse

b)  die  Tragebäume  an  der  Trage  neuster  Konstruktion  durch  Verbindung  der  Bügelschienen
  mit  einander,  wie  bei  den  Tragen  älterer  Art  zu  verstärken,

e)  am  Kopfende  sämmtlicher  Krankentragen  der  leichten  Feldlazarethe  eine  gleiche
Vorrichtung  zum  Festhalten  des  Aufhalteriemens  wie  am  Fussende  anbringen
ru  lassen,  um  die  Tragen  auch  befestigen  zu  können,  wenn  sie  mit  dem  Fussende
  zuerst  in  die  Wagen  für  Schwerverwundete  geschoben  werden,  und

d)  jede  zum  Krankentranaport  auf  das  Schlachtfeld  mitzunehmende  Trage,  also  die
45  der  Krankenträger  und  die  21  zu  den  Wagen  für  Schwerverwundete,  in  Summa

—  mit  einer  kleinen,  unter  der  Kopflehne  der  Trage  anzuschnallenden  Tasche
zu  Verbandmitteln  etc.  zu  versehen.

Mit  welchen  Gegenständen  die  kleinen  Taschen  auszustatten  sind,  geht  aus  der

beigefügten  (s.  unten)  Specification  hervor,  dieselben  werden  jedoch  nicht  aus  den  Etatseständen

  der  Feldiazaretbe  entnommen,  sondern  diesen  hinzugerechnet.  Bezüglich
der  in  der  qu.  Specification  ad  1  bis  incl.  O  aufgeführten  Verbandmittel  wird  weitere
Verfügung  vorbehalten,  die  Gegenstände  ad  7  bis  incl.  14  sind  erst  bei  der  Mobilmachung
  zu  beschaffen

Auf  die  207  Stück  Knebeltoumiquets  kommen  die  in  den  Verfügungen  vom  19.  Januar

  1858  und  vom  20.  Juni  1959  gedachten  180  Stück  der  Krankenträger  in  Anrecbnung.


Ferner  ist  wahrgenommen  worden,  dass  die  Krücken  bei  den  Feldiszarethen  zum
grossen  Theile  zu  lang  sind.  Bei  eintretender  Mobilmachung  wird  daber  die  Stocklänge
  der  Krücken  nach  den  D  g  der  Mannschaften  des
Korps  angemessen  zu  verkürzen  sein.