Unterricht;  Subordinations-  etc.  Verhältnisse;  Historisches.  1087

Kommandeurs,  anberaumt  war,  zu  welcher  die  erforderlichen  Mannschaften
theils  aus  der  Linie  kommandirt,  theils  aus  der  Landwehr  einberufen
waren.  Jeder  der  von  den  Linien-Truppen  dazu  beorderten  3  Assistenz-Aerzte,
  welche  dem  Chef  des  Militär-Medicinal-Wesens  namhaft  zu  machen
waren,  erhielt  8  Thlr.  Zulage.  Für  den,  Behufs  Wahrnehmung  der  Feldwebelgeschäfte
  kommandirten  Unterofficier  war  eine  Zulage  von  5  Thirn.,
für  den  Kapitaind’armes  und  Fourier  eine  solche  von  je  1  Thlr.,  für  die
3  von  der  Artillerie  zur  Beaufsichtigung  der  Trainsoldaten,  Pferde  und
Fahrzeuge  kommandirten  Avancirten  eine  solche  von  je  3  Thlrn.  ausgeworfen.
Auch  wurden  bei  den  Uebungen,  zufolge  Erlasses  des  Militär-Oekonomic-Departements
  vom  14.  August  1855,  Versuche  über  die  Brauchbarkeit
eines  zweispännigen,  sechssitzigen,  für  den  Transport  Kranker  und  Leichtverwundeter
  eingerichteten  Feldlazareth-Fahrzeugs  neuer  Konstruktion
gemacht.

Ueber  den  Ausfall  der  Uebungen  musste  dem  Chef  Bericht  erstattet
werden.  (Erlass  vom  13.  August.)

Die  beim  7.  und  8.  Armee-Korps  im  Jahre  1858  stattgehabten  Uebungen
und  die  Mobilmachung  von  1859  gaben  neuerdings  Gelegenheit,  den  Werth
des  Instituts  und  die  Brauchbarkeit  der  Utensilien  etc.  zu  prüfen.  Die
in  dieser  Beziehung  abgegebenen  Gutachten  der  General-Aerzte  sind  unbekannt
  geblieben,  doch  haben  dieselben  jedenfalls  bisher  zu  keiner  wesentlichen
  Aenderung  geführt.

Zufolge  des  Pass.  7  der  Allerh.  K.-O.  vom  28.  Februar  1861  haben
im  Herbst  1861  bei  dem  1.  und  2.  Armee-  -Korps  wiederum,  wie  1855,
vollständige  Uebungen  der  Kran!  ie  (beim  1.  Armee-Korps
in  der  Zeit  vom  15.  September  bis  5.  Okt  stattgefunden.  Es  sind
hierbei  mehrfache  Versuche,  z.  B.  theilweise  Bewaffnung  der  Mannschaften
mit  Pistolen  etc,  gemacht  worden.

Die  hierzu  kommandirten  Assistenz-Aerzte  der  Linie  und  der  von
derselben  zur  Wahrnehmung  der  Feldwebel-Geschäfte  kommandirte  Unterofficier
  erhielten  dieselbe  Zulage  wie  1855.  —  In  Zukunft  sollen  bei  jedem
Armoe-Korps  die  Uebungen  in  vierjährigen  Zwischenräumen  wiederholt
werden.

SIG