1122  Nachtrüge.

ungen  deinnächst  Behußs  Ausfuhrun  derselben  dem  wachthabenden  Arzto  mitsutheilen
hat.  Auch  wird  mit  Besu  th-Reglements  gestattet,  dass  das  Beschreiben
  der  Kopftafeln  Geha  Erleichterung  der  wachthabenden  Aerzte  nicht  mehr
durch  diese,  sondern  unter  ihrer  rpceciellen  Kontrole  und  Verantwortlichkeit  durch
Lasareth-Gehälfen  bewirkt  werden  darf,  nachdem  eine  gleiche  Festsetzung  bereits  hinsichtlich
  der  Assistenzärzte  bei  den  Feldiszarethen  durch  das  für  letztere  Allerhöchst
genehmigte  neue  Reglement  getroffen  worden  ist.  Die  Diltzettel  sind  aber  nach  wis
vor  durch  die  wachthabanden  Aerzte  anzufertigen.  —  Die  weitere  Verfügung  an  die
Lasareth-Kommissionen  wird  der  Königlichen  Intendantur  mit  dem  Bemerken  iernach
anheimgegeben,  dass  die  MilitXrärzte  durch  don  Herrn  Chef  des  Militär-Medicinal-Wesens
besondere  Instraktion  erhalten  werden.  —

Vorstehender  Erlass  wurde  Seitens  des  General-Stabsarztes  der  Armee  unter  dem
29.  Juli  1953  den  General-Aersten  sur  Kenntnissnahme  und  weiteren  Mittheilun
die  Militir-Aerzte  der  verschiedenen  Armeekorps  übersandt.  Den  Letzteren  ist
anzuempfehlen,  den  lararethwachthabenden  Aerzten  znr  Pflicht  zu  machen,  dass  sie  bei
Anfertigung  der  Diltzettel  mit  Sorgfalt  und  auenanigkeit  zu  Werko  gehen  und  dass
sie  das  Beschreiben  der  Kranken-Kopftafein  durch  die  Lasareth-Gohülfen  auf  das  Borgfältigste
  kontroliren.

Zu  Seite  583:  (Zahl  der  Assistenzärzte  bei  der  Marine.)
Seitens  des  General-Stabsarztes  der  Armee  ist  bereits  mehrfach  zum  Uebertritt  von
ssistenzärzton  aus  der  Landarmee  zur  Marine  aufgefordert  worden;  nachstehende  Bestimmung
  ist  geeignet,  diesen  Uebertritt  möglichst  su  erleichtern:

(Erlass  des  Chefs  des  Militär-Medicinal-  Wesens  vom  183,  September  1803.)  Es  ist
neuerdings  die  Anordnung  getroffen  worden,  die  von  der  Landarmee  der  Marine  zu
überweisenden  Aerzte  zu  derselben  nicht  sogleich  deßnitiv  zu  versetzen,  sondern,  mit
Gewährung  der  vollen,  etatsmilssigen  Kompetenzen  der  entsprechenden  marinelrstlichen
Obarge,  vorläufig  su  kommandiren,  bis  sie  ihre  Seetächtigk  keit  ben  bewährt  haben,  resp.
von  ihrer  ersten  See-  Expedition  surückgeke  ehrt  sind.  —  rmnach  erwächst  solchen
Aersten  der  wesentliche  Vorthoil,  dass  sie  nicht  nur,  indem  sie  rhhrend  des  Kommandos
ihre  bisherige  Uniform  beibehalten,  Zeit  gewinnen,  die  erheblichen,  von  manchen  nicht,
oder  doch  nicht  auf  einmal  zu  erschwingenden  Kosten  für  die  Beschaffung  der  Uniform
der  Marineärzto  allmälig  zu  erübrigen,  und,  wenn  sie  seeuntüchtig  sich  erweisen,  oder
etwa  binsichts  ihrer  Neigung  sum  Marinedienste  sich  selbst  getäuscht  haben,  ganz  ersparen,
  sondern  auch  im  letsteren  Falle  ohne  Weiteres  zur  darmee  surückberufen
werden  können.  —  Euer  Hochwohlgeboren  ersuche  ich  ergebenst,  gefälligst  hiervon
die  Militär-Aorzte  Ihres  Geschäftsbereiches  in  Kenntniss  setsen  und  mir  insbesondere
die  Hülfsärste,  welche  ein  solches  Kommando  zur  Marine  anzunehmen  sich  ‚  geneigt
zeigen,  immer,  sb  diese  Geneigtheit  zu  Ihrer  Kenntniss  gelangt  ist,  soglei

machen  zu  wo

Zu  Seite  736°  und  737,  Zusatz  2  zu  $.  154,  cfr.  Seite  714  und  715.
Halstücher,  Krankenhosen,  Krankenrö  cke).

wi  more  Krankenkleidung.  (Erlass  des  Militär-Oekonomis-  Departements
vom  21.  August  1863.)

In  Verfolg  der  Verfügung  vom  ?.  Februar  d.  J.  und  der  darauf  en
Berichte  der  Intendanturen  wird,  Behufs  Einführung  einer  allsoiti  für  Sat
klärten  wärmeren  Bekleidung  der  Lazareihkranken,  im  Einvorstän  so  mit  dem  ern

General-Stabsarzt  der  Armee,  hiermit  Folgendes  besti;

1.  Die  Anzahl  der  nach  Beilage  H.  des  Lacaroth-Rogloments,  Seite  190,  warm  zu
fütternden  Krankenröcke  wird  von  10  Procent  auf  30  Procent  der  etatsmisigen  Röcke
erhöht;  auch  sind  dieselben  für  die  Folge  allen  Lazarethen,  also  auch  den  Special-Lasarethen,
  za  gewähren.  Die  Fütterung  erfolgt  künftig  jedoch  durchweg  mit  Parchent,
welcher,  um  das  Einlaufen  zu  vermeiden  vorher  zu  krumpfen  ist.

m  2.  Von  den  etatsmilssigen  Krankenhosen  sind  15  Procent  gans  mit  Parchent  zu
ttern.

3.  Es  merdon  für  die  Kranken  eine  Garnitur  weisser  baumwollener,  Alaitücher

ie  ‚  für  die  die  Lazarethe  ausgestattet  sind,  beschafft,  welche  Anzahl

von  den  betreffenden  Teoppentheiles  nach  der  adi  allegirten  Bestimmung  kersgbenden

  Tuchmäntel.  Für  die  grösseren  Lazarethe,  welche  für  mehrere  Truppen  bestimmt

  sind,  werden  zu  jenem  Zwecke  besondere  mollene  ufäntel  von  Fries  beschafft,
tat  i