Nachträge.  1127

Zu  Seite  916.  Zusatz  10c.  zu  8.  58  der  Instruktion  zur
Versorgung  der  Armee  mit  Arzneien  und  Verbandmitteln.

(Erlass  des  Chefs  des  Militär-Medicinal-Wesens  vom  20.  August  1363.)  Bei  den
der  Handlung  Warmbrunn,  Quilitz  &amp;  Comp.  zur  Umlnderung  übersandten  Medicinkasten
  bat  sich  bei  der  diesseitigen  Revision  derselben  herausgestellt,  dass  zur  Reinigung
  der  Blechbüchsen  zum  Theil  Wasser  in  Anwendung  gebracht  worden  ist,  und
die  Bücbsen  demnächst  in  nicht  ausgetrocknetem  Zustande  abgesandt  worden  sind.
Dies  Verfahren  hat  zur  Folge  gehabt,  dass  sich  in  den  Ecken  der  Büchsen  Eisenrost
erzeugt  bat,  wodurch  nicht  nur  die  Haltbarkeit  der  Blechbüchsen  beeinträchtigt,  sondern
  auch  eine  Verunreinigung  der  Arzneistoffe  mit  Eisenoxybydrat  bedingt  wird.  —
Euer  Hochwohlgeboren  ersuche  ich  dieserhalb  ergebenst,  die  Königlichen  Lazareth-Kommissionen
  gefälligst  darauf  aufmerksam  machen  zu  wollen,  dass  beim  Reinigen  der
Blechbüchsen  die  Anwendung  von  Wasser  sorgfältig  vermieden  werden  müsse,  solche
vielmehr  anf  trockenem  Wege  zu  bewerkstelligen  sei,  wobei  ich  ebenmässig  bemerke,
dass  auch  bei  allen  solchen  Gefässen,  welche  trockene  Gegenstände  enthalten,  die  Reiniguag
  derselben  auf  trockenem  Wege  der  mit  Wasser  vorzuziehen  ist,  weil  im  letzteren
  Falle  in  den  Gefüssen  in  der  Regel  ein  unangenehmer,  schwer  zu  beseitigender
dumpfiger  Geruch  erzeugt  wird.

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