Einleitung.  9

digsten  Ausdruck,  seine  wirksamste  Verkörperung  fand.  Leidenschaftliche
  Anhängerin  dieser  Kirche,  nur  auf  Vermehrung  des  Ruhms
und  der  Macht  derselben  bedacht,  diente  sie  den  großen  Zwecken  Gregors
  auch  in  weltlichem  Gebiete  wie  sie  konnte,  und  hatte  eben  deshalb
  die  römische  Kirche  zur  Erbin  ihres  gesammten,  weit  ausgedehnten
  Landes  eingesetzt.  Es  mußte  dies  natürlich  Welf  IV.  bei
der  Durchführung  seiner  Pläne  große  Hindernisse  in  den  Weg  legen;
nur  nach  langen  Bemühungen  gelang  es  ihm  zum  Ziele  zu  kommen.
Von  Urban  II.  endlich  erwirkte  er  die  Zustimmung  zu  der  Ehe,
welche  ja  die  Kirche  der  Aussicht  auf  eine  überaus  glänzende  Erwerbung
  beraubte,  und  1089  wurde  sein  damals  kaum  siebzehnjähriger
  Sohn  mit  der  vierzigjährigen  Markgräfin  Mathilde  vermählt,
demselben  zugleich  der  künftige  Besitz  aller  zum  Erbe  seiner  Gemahlin
gehörigen  Lande  feierlich  zugesichert.  Die  bedeutende  Verschiedenheit
des  Alters  aber,  vor  allem  aber  die  rein  politischen,  selbstsüchtigen
Motive,  die  von  beiden  Seiten  den  Bund  veranlaßt  hatten,  mußten
sich  mit  ihren  Folgen  sehr  bald  geltend  machen,  die  eingegangene
Ehe  bald  unhaltbar  erscheinen  lassen.  So  kam  es  denn,  daß  dieselbe
schon  im  Jahre  1095  wieder  aufgelöst  wurde,  und  zwar,  wie  sie
aus  Politik  geschlossen  war,  allem  Anschein  nach  zunächst  auch  nur
aus  rein  politischen  Motiven.  Im  engsten  Zusammenhange  damit
stand  ein  neuer  Parteiwechsel  Welfs  IV.:  nachdem  die  Pläne,  die
glücklich  ausführen  zu  können  er  sich  eben  so  eng  an  den  Papst  angeschlossen
  hatte,  durch  die  Lösung  der  Ehe  wieder  gescheitert  waren,
verlor  er  auch  das  Interesse  an  einem  ferneren  Kampfe  gegen
Heinrich  IV.  Er  söhnte  sich  mit  ihm  aus,  erhielt  Verzeihung  für  seine
Treulosigkeit  und  1096  die  neue  Belehnung  mit  Baiern;  1098  wurde
dann  auch  seinem  Sohne  die  Nachfolge  im  Herzogthume  zugesichert.
Nachdem  er  dann  den  Rest  seines  Lebens  treu  zu  Heinrich  IV.  gestanden,
  starb  Welf  IV.  1101  auf  einem  unglücklichen  Kreuzzuge  zu
Paphos  auf  Cypern.

In  der  baierischen  Herzogswürde  folgte  ihm  sein  älterer  Sohn
Welf  V.,  während  die  erblichen  Besitzungen  zwischen  diesem  und  dem
jüngern,  Heinrich  dem  Schwarzen,  getheilt  wurden,  und  zwar  so,
daß  der  letztere  die  von  ihrem  Vater  erworbenen  Lande  Azzo's  II.
zur  Verwaltung  erhielt.  Die  eiserne,  gewaltsam  eingreifende  Hand
Heinrich's  V.  nahm  die  Zügel  der  Regierung  in  ganz  anderer  Weise
an  sich  als  dies  unter  Heinrich  IV.  geschehen  war.  Der  feste
Halt,  der  dadurch  in  seine  Politik  kam,  ließ  es  daher  auch  nicht  zu