22  1.  Buch.  1.  Kapitel.

vierzigjährigen  Mannes  mochten  damals  wohl  manchen  auf  den
Gedanken  bringen,  daß  hier  nicht  die  Natur,  sondern  die  List  eines
Giftmischers  das  Todeswerk  vollzogen  habe.  Daß  man  den  ruchlosen
Thäter  auf  der  Seite  des  Königs  suchte,  war  natürlich:  ja,  im
Kreise  der  getreusten  Anhänger  des  dahingeschiedenen  Welfen  mochte
man  Conrad  persönlich  der  Urheberschaft  bezüchtigen.  Nirgends  aber
findet  sich  auch  nur  die  leiseste  Spur,  welche  diese  Nachricht  über
das  vage  Gerede  erhitzter  Parteileidenschaft  zu  erheben  und  ihr  irgend
welchen  faktischen  Werth  beizulegen  vermöchte.))

Trübe  Sorgen  für  die  Zukunft  seines  Geschlechts  mochten  dem
sterbenden  Helden  seine  letzten  Augenblicke  noch  schwerer  gemacht
haben.  Sein  einziger  Sohn,  den  er  zurückließ,  war  kaum  zum
Knaben  herangewachsen:  bis  er  daher  selbst  die  Leitung  seiner  Angelegenheiten
  würde  übernehmen  können,  mußte  er  der  Obhut  und
Fürsorge  seiner  Mutter  und  Großmutter,  von  denen  namentlich  die
letztere  eine  Frau  kühnen,  männlichen  Geistes  war,  anvertraut  bleiben.
Vor  allen  aber  ruhte  die  Wahrnehmung  der  Rechte  des  Unmündigen
in  den  Händen  der  sächsischen  Großen.  Aber  Heinrich  kannte  die
treue  Anhänglichkeit,  die  zähe  Ausdauer  der  Sachsen:  noch  eben  erst
in  seinem  Kampfe  mit  Conrad  III.  hatten  sie  es  bewiesen,  wie  unerschütterlich
  sie  an  ihren  und  ihres  Herzogs  Rechten  festhielten,  wie
sie  für  deren  muthige  Vertheidigung  Gut  und  Blut  einzusetzen  bereit
waren.  Ihrem  Schutze  empfahl  daher  Heinrich  sterbend  seinen  Sohn:)
ihre  Schwerter  sollten  sein  gekränktes  Recht  vertheidigen,  bis  er  felbst
es  sich  mit  starker  Hand  zu  nehmen  und  ihnen  ihre  treuen  Dienste
zu  vergelten  vermöchte.

1)  Die  Quelle  der  Nachricht  ist  der
so  viel  in  Sachfen  im  Munde  des  Volks
Erbeendes  mit  “  4#  u.  Saro

1139:  Deinde
6Z  holloguio  indulachingeburcn  Heinrieus
  nobilissimus  et  probissimus  dux
BDawarie  et  Saxonie  venellicio  ibidem,
ut  fertur,  infectus  13.  Koal.  Nor,
vitam  finirit.  Corpus  eins  Luttere  ad
dextram  Lotharii  imperatoris  positum
est.  Von  da  haben  sie  wohl  entlebnt,
aber  schon  mit  Weglassang  des  ur  lertur
  die  Ann  (Mon.  S8.
XVI,  801:  “  tit  i  post
veneno  extineto  —  und  im  Uebrigen
wörtlich  die  Ann.  Magdeburg.  ib.
187.  Aus  gleicher  Quelle  stammt  wohl
die  Angabe  des  Chron.  Mont.  Secst.

  Otto  Fris.  Chr.  VII,  25:

reni  u.  1138:  H.  1.  Hac  ct  Sac  veceisus

  est.  Die  hiervon
unabhängigen,  gewichtigsten  Quellen
thun  der  Sache  gar  nicht  Erwähnur  ung:
Helmold  I,  “*  ux  rediit  in  Sazoniam
  et  post  non  multos  dies  monuus
Morbo
correptus  diem  claueit  ertremum  et  in
monasterio  Luter  juxta  vocerum  humatur.

  Vgl.  Auctar.  GComblac.
(Mon.  S8S.  VI,  386):  H.  dux  Baivariorum.
  .  inremediabili  morbo  tristitiae

  nersenit  ad  extrema  ritac.

2)  Otto  Fris.  Chron.  VII,  25:
Quo  mortuo  Saxones  amore  fllii  sui
parvuli,  duem  eis  adhue  vivens  commendaverat,
  regi  donuo  rebellant.