1148.

74  1.  Buch.  5.  Kapitel.

Kirche  von  seiner  kriegerischen  Thätigkeit  zog,  kein  geringer.  In  den
Gegenden,  wo  das  Christenthum  schon  zur  Zeit  der  Ottonen  Wurzeln
  zu  schlagen  angefangen  hatte,  dann  aber  in  der  Zeit  der  inneren
  Verwirrung  des  Reichs  dem  gewaltigen  Andrange  der  Slaven
erlegen  war,  wo  schon  einmal  in  raschem  Anfblühen  begriffene  Bisthümer
  bestanden,  nun  aber  seit  mehr  als  achtzig  Jahren  kein  Bischof
  residiert  hatte,  da  faßte  jetzt  das  Christenthum  von  Neuem  und
diesmal  fester  Fuß,  geschützt  von  der  starken,  stets  zum  nachdrücklichen
  Dreinschlagen  mit  dem  Schwerte  bereiten  Hand  des  jungen
Welfen.  Seinen  weltlichen  Eroberungen  gab  der  neue  Erzbischof
von  Bremen,  Hartwig,  die  geistliche,  hierarchische  Organisation.
Nachdem  nämlich  am  25.  August  1148  Erzbischof  Adalbert
gestorben  war,)  hatte  das  Capitel  den  bisherigen  Dompropst  Hartwig
  zu  seinem  Nachfolger  erhoben.  Derselbe  stammte  aus  dem
vornehmen  Geschlecht  der  Grafen  von  Stade  und  war  ein  reich
mit  weltlichen  Gütern  gesegneter  Mann,  dem  es  daher  auch  nicht
an  bedeutendem  und  mächtigem  Anhange  fehlte.  Aber  auch  sein
Sinnen  und  Trachten  war  weltlich,  auf  äußeren  Glanz  und  Herrschermacht
  gerichtet.  Noch  als  Bremer  Dompropst  hatte  er  es
wagen  können,  trotz  des  Widerspruchs  des  jungen  Heinrich  und  der
sächsischen  Großen  die  Grafschaft  Stade  für  sich  in  Anspruch  zu
nehmen  und  war  auch  glücklich  damit  durchgedrungen.  Jetzt  auf
den  erzbischöflichen  Stuhl  gelangt,  trug  er  sich  mit  weitsehenden,
ehrgeizigen  Plänen.  Wie  einst  jener  glänzende  und  prächtige  Adalbert
  von  Bremen,  der  Erzieher  und  Verderber  Heinrichs  IV.,  hatte
auch  Hartwig,  wenn  auch  nicht  den  Gedanken  eines  von  Rom  unabhängigen
  nordischen  Patriarchats,  so  doch  den  Plan  gefaßt,  die
einst  dem  Hamburg-Bremer  Erzbisthum  unterworfenen  Bisthümer
Schwedens,  Norwegens  und  Dänemarks  in  ihr  altes  Suffraganverhältniß
  zurückzuführen.  Aber  er  hatte  hierin  keinen  Erfolg,  vergeblich
  suchte  er  Kaiser  und  Papst  dafür  zu  gewinnen:  obgleich  er
weder  schöne  Worte  und  Versprechungen,  noch  seinen  bedeutenden
Schatz  schonte,  so  mußte  er  den  glänzenden  Plan  schließlich  doch
als  nicht  ausführbar  fallen  lassen")  und  sich  für  die  seiner  Kirche
nun  einmal  unwiederbringlich  verlorenen  Suffraganbisthümer  dadurch

1)  Vgl.  Jass,  Conrad  *7  aeb.  254.  enisus  est  pro  reouperandis  euf-2)
  Helm.  I,  69:  Qui  (sc.  Hart-  fraganeis  episco  pis  universae
wious)  rmim“  generis  Adailitaem  Daniae,  Norvegiae,  Suediae,
duplici  principatu  clarus  magno  studio  quos  Hammenburgensi  ecelesiae  quon-