1140.

76  1.  Buch.  5.  Kapitel.

neue  Bischof  kaum  an  seine  faktische  Abhängigkeit  von  dem  Grafen
gemahnt  werden.  Aber  auch  der  Herzog  von  Sachsen  war  unwillig,
daß  Vicelin  die  Bischofswürde  ohne  sein  Vorwissen  in  einem  Lande
angenommen  hatte,  das  er  und  seine  Vorfahren  mit  dem  Schwerte
in  der  Hand  unter  den  Anstrengungen  und  Gefahren  des  Kriegs
sich  unterworfen  hatten.  Streng  hielt  er  dies  dem  Vicelin  vor,  als
derselbe  zu  ihm  eilte,  um  ihn  für  den  ohne  seine  Zustimmung  gethanen
  Schritt  um  Verzeihung  zu  bitten;  doch  fügte  er  zugleich
hinzu,  daß  er  mit  seiner  Erhebung  auf  den  bischöflichen  Stuhl
durchaus  einverstanden  und  gern  bereit  sei,  ihn  in  jeder  Weise  zu
fördern,  sobald  Vicelin  nur  eine  Bedingung  erfüllen,  nämlich  von
seiner,  des  Herzogs,  Hand  die  Investitur  annehmen  wollte.)

Dies  war  nun  freilich  ein  Verlangen,  welches  Vicelin  nur  mit
Erstaunen  vernehmen  konnte.)  Es  brachte  ihn  in  eine  sehr  schwierige
  Lage:  verweigerte  er  dem  Herzoge  das  sonst  allerdings  nur
dem  Kaiser  selbst  zustehende  Recht  der  Investitur,  so  konnte  er  mit
Sicherheit  von  dem  starren  Herrschersinne  Heinrichs  erwarten,  daß
er  ihm  jede  Beihülfe  und  Unterstützung  entziehen,  ihm  in  der  Geltendmachung
  seiner  Würde  unübersteigliche  Hindernisse  in  den  Weg
legen  und  ihn  so  schließlich  doch  zur  Erfüllung  seiner  Forderung
zwingen  würde;  leistete  er  dagegen  dem  Ansinnen  Heinrichs  Folge,
so  hatte  er  eine  gleiche  Strafe  und  Nöthigung  von  Seiten  des
Erzbischofs  Hartwig  zu  fürchten.  Vergeblich  riethen  ihm  die  ihm  und
dem  Herzoge  gleich  nahe  stehenden,  der  Forderung  Heinrichs  Genüge
zu  leisten:  mit  Recht  wiesen  sie  daranf  hin,  daß  in  den  von  seinem
Schwerte  unterworfenen  slavischen  Gegenden  der  Herzog  so  gut  wie
ganz  selbständig  und  weder  Kaiser  noch  Papst  hinreichend  mächtig
sei,  um  dort  auf  die  Dauer  seinem  Gebote  den  Gehorsam  zu  entziehen.')
  Vicelin  sah  dies  alles  wohl  ein  und  mußte  diese  Gründe

deinceps  turbata  sit:  nam  anten  eum
ut  patrem  venerabatur.  Tulitque  deeimas
  omnes  anni  illius,  qune  pontiflei
  noro  provenire  poterant,  nee
dimisit  ox  eis  parvas  reliquias.
1  ibid.  läßt  Helm.  den  Herzog  u.
A.  sagen:  Ego  enim  huius  rei  moderator
  esse  debuerm,  maxime  in  terra,
duam  patres  mei  farente  Deo  ip  cliio
  obtinuerunt  et  mihie
Poseidendam  haereditaverunt.  Sed  quia
sanctitas  vestra  dudum  mihi  comperta
est,.  .  decrevi  iam  nozae  buius  oblivisci

  promotionique  vestrae  pleno
favore  concurrere,  scilicet  ea  conditione,
  si  investituram  epiecopalem
  de  manu  mee  recipere
volueritis.  Hoc  enim  pueto  res
vestrae  processum  habere  poterunt.

2)  ibid.  Et  visum  est  episcopo
verbum  illud  durum,  eo  dnod  esset
Praeter  bonsuetudinem:  episcopos  enim
investire,  solins  imperatoris  maiestatis

  est.
3)  ibid.  Quidem  ergo  delium
ducie,  Henricus  de  Witha,  vir  potens