1152.

104  1.  Buch.  7.  Kapitel.

Heinrich  bei  dem  Könige  beurlaubt  und  nach  Sachsen  begeben  zu
haben"'),  wo  mancherlei  zu  ordnen  war.  Namentlich  hatte  er  die
fortwährenden  Intriguen  und  den  unterbrochenen  geheimen  und
offenen  Widerstand  des  Erzbischofs  von  Bremen  zu  bekämpfen.
Derselbe  konnte  es  noch  immer  nicht  vergessen,  daß  Heinrich,  indem
er  den  Vicelin  zur  Annahme  der  Investitur  aus  seiner  Hand  nöthigte,
  einen  Sieg  über  ihn  davon  getragen  und  sein  Ansehen  in  den
neuerdings  erst  der  christlichen  Kirche,  zugleich  aber  auch  den  Ansprüchen
  und  Prätensionen  der  Hierarchie  erschlossenen  Gegenden
ernstlich  gefährdet  hatte.  In  Merseburg.  war  Hartwig  in  Begleitung
des  Vicelin  erschienen  und  hatte  sich  bemüht,  diesen  zu  bewegen,
daß  auch  er  die  vom  Herzog  als  einem  seiner  Meinung  nach  unberechtigten
  ertheilte  Investitur  für  ungültig  erklärte  und  sie  sich  von
Neuem  und  zwar  von  Friedrich  selbst  ertheilen  lassen  sollte.z)  Vicelin
  aber,  der  schon  bei  dem  letzten  Streite  hinreichend  erkann  thatte,
wie  alle  Gewalt  in  den  Händen  des  Herzegs  sei  und  ohne  seinen
Schutz  die  Kirche  nicht  bestehen  könnte,  wies  diese  Zumuthung  zurück
und  blieb  dem  Herzoge  treu.)  Hartwig  aber  ließ  in  seinen  Feindseligkeiten
  natürlich  nicht  nach,  sondern  suchte,  wo  und  wie  er  konnte,
dem  immer  steigenden  Ansehen  des  Herzogs  Abbruch  zu  thun.))  Doch
gelang  ihm  das  nur  schlecht:  wirklichen  Schaden  that  er  nur  seiner
eigenen  Kirche,  namentlich  aber  dem  so  ganz  auf  den  Schutz  und
Beistand  des  Herzogs  angewiesenen  Vicelin.  Denn  mit  welchem
der  beiden  Gegner  dieser  es  auch  halten  mochte,  er  hatte  immer  nur
Nachtheil  davon,  denn  sowohl  der  Herzog  wie  der  Erzbischof  ließen
ihn  jede  Hinneigung  zu  ihrem  Gegner  entgelten.  So  gerieth  das
Werk,  das  Vicelin  einst  mit  so  guter  Aussicht  auf  Erfolg  begonnen

hardi  plenarie  marchionem  attingeret,  manu  regis  perciperet,  non

duceque,  quao  Heremanni  sueran  tobtinente,

  sec  undumauotoritatem  regis

  egerunt.  Böttiger,  H.  d.  L.  p.  132

Ka-  die  Entscheidung  des  Streites  ohne

rund  auf  den  im  detober  stattfindenbzürzburg.


1)  Wenigstens  finden  wir  Heinrich
i  bis  7.  September  nicht  in
den  Urkunden  Friedrichs.

2)  Helm.  I,  73:  —  archiepisco-Pus
  —  babens  inter  multos  religiosos
et  honcstos  viros  dominum  Vicelinum
episcopum  in  comitatu  suo.  —  —
Persuasit  ergo  archiepiscopue  Vicelino
episcopo,  ut  investituram  do

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fructum  ecclesiae,  sed  odium  duois
intentans.

3)  ib.  At  ille  non  consensit  ratus,
iram  dueis  implacabiliter  accendi.  In

hac  enim  terin  sola  dueis  autoritas
attenditur.
4)  Helm.  I.  75:  Dominus  enim

archiepiscopus  et  dux,  in  quibus  summa
  rerum  in  hauc  terra  coneistebat,
pPraepedientibus  simul  odio  et  invidia,
nullos  deo  plecitos  fructus  facere  poterant.
  Certabat  uterque,  cuins  esset
terra  vel  cuins  esset  potestas  statuendi
episcopos,  caverantque  diligentissime,
ne  quilibet  eorum  cederet  alteri.