Die  Bereinigung  der  Welfen  und  Hohenstaufen.  105

hatte,  immer  mehr  in  Verfall,  und  er  selbst  rieb  sich  auf  in  banger
Sorge  um  dessen  Zukunft.)

Friedrich  I.  hatte  sich  inzwischen  aus  Sachsen  nach  dem  Süden
Deutschlands  begeben.  Im  Herbst  1152  begab  sich  Herzog  Heinrich
nach  Baiern  und  begleitete  den  König  auf  seiner  Reise.  Es  nahete
sich  ein  für  beide  gleich  wichtiger  Tag:  eine  Ausgleichung  zwischen
dem  Welfen  und  seinem  Oheim,  dem  Herzog  Heinrich  Jasomirgott
von  Baiern,  zu  versuchen  und  dieses  Herzogthum  seinem  früheren
Inhaber  zurückzugeben,  hatte  Friedrich  auf  Mitte  October  dieses
Jahres  einen  Reichstag  nach  Würzburg  berufen.  Dorthin  hatte  er
auch  den  Herzog  Heinrich  von  Baiern  eingeladen,  um  ihn  auf  dem
Wege  der  Güte  zur  Verzichtleistung  auf  Baiern  zu  bestimmen.  Er
selbst  war  gern  bereit,  ihm  jeden  möglichen  Ersatz  zu  gewähren.
Heinrich  aber  dachte  nicht  daran,  das  kaum  erst  Erworbene  wieder
herauszugeben,  im  Gegentheil  scheint  er  entschlossen  gewesen  zu  sein,
es  hartnäckig  festzuhalten.  Er  bethätigte  dies  schon  dadurch,  daß  er
der  Vorladung  nach  Würzburg  keine  Folge  leistete  und  auf  dem
angesetzten  Tage  nicht  erschien.  Freilich  war  dies  eigentlich  nicht
ganz  klug  gehandelt:  denn  da  Heinrich  von  Sachsen  in  Begleitung
Friedrichs  erschien,  so  legte  sein  Ausbleiben  einmal  den  Verdacht
gewaffneten  Widerstands  nahe  und  dann  lud  er  selbst  dadurch,  daß
er  dem  Rufe  des  Königs  nicht  folgte,  eine  Schuld  auf  sich.  Sein
Ausbleiben  war  daher  für  seinen  Gegner  in  einem  gewissen  Sinne
schon  ein  Gewinn.  Die  von  Friedrich  in  Aussicht  genommenen  Unterhandlungen
  kamen  also  diesmal  gar  nicht  zu  Stande.  Doch  wurde
von  Würzburg  aus  an  den  Herzog  von  Baiern  eine  neue  Vorladung
für  das  nächste  Jahr  nach  Worms  gerichtet..

#den,  Merse

1)  05  muße  von  rint,  quodquc  omnibus  miserabilius

der  XVI  Kol.  Junii  (d.  i.  17.  Mai
vgl.  ib.  c.  73)  erfolgte.  Er  begad  sich
von  Hagersdorf,  wo  Detm  arb,

nach  kurzem  Mfenthalt  nach  Vosau,
von  da  nach  Neumünster,  wo  ihn  nach
Verlabf  einer  Woche  ein  Schlaganfall

traf:  Helm.  I,  75:  Reversus  est  Falderam,
  ubi  inira  septem  dies  correptus
  est  virga  dei  et  adeo  paralysi
dissolutus  est,  ut  manus  eius  et  pes,
totum  denique  latus  dextrum  exaruefuit,

  privatus  est  oflieio  linguae.  —
—  Adhibebatur  autem  degroto  medicorum
  opera,  ineffax  tamen.  —  Duobus
  ergo  annis  et  dimidio  versatus  est
in  lecto  segritudinis,  nec  sedere  nec
incere  contentus

2)  Otto  Frie.  Vita  II,  7:
ergo  praedictam  litem  indicio  vel  consilio
  decisurus  utrique  autumneli  tempore
  mense  Cctobri  in  civitate  Uerbipoli
  curiam  praengit:  quo  dum  alter,
id  est  Henrici  ducis  flius,  veniret,

Rex

17.  Oct.

alter  se  absentaret,  iterum  et  iterum

vocatur.  9.  Reg.  24.  25.  26.

Bgl.  o.