114  1.  Buch.  8.  Kapitel.

1134.  sein  Eigenthum  ansah,  bewies  Welf  VI.  dadurch,  daß  er  sich  nicht
bloß  Herzog  von  Spoleto,  sondern  stolz  auch  Markgraf  von  Tuscien,
Herr  von  Sardinien  und  Corsica  nannte.)  Außerdem  aber  hatten
die  Welfen  von  der  Estenser  Linie  Besitzungen  in  Oberitalien:  diese
haben,  wie  es  scheint,  jetzt  dem  Herzog  Heinrich  zugestanden.  Wenigstens
  finden  wir  ihn,  während  das  Heer  bei  Verona  lagert,  in
dieser  Angelegenheit  thätig.  Im  Lager  bei  Verona  hatte  er  nämlich

##.  Dctob.am  27.  October  1154  in  seinem  Zelte  eine  Zusammenkunft  mit
seinen  italienischen  Vettern,  dem  Markgrafen  Fulco  von  Este  und
dessen  Söhnen.  Seit  einer  Reihe  von  Jahren  hatten  sich  diese
widerrechtlich  in  den  Besitz  von  eigentlich  dem  Herzog  zugehörigen
Ländereien  gesetzt:  jetzt  schloß  Heinrich  daher  mit  ihnen  einen  Vertrag,
  worin  er  sie  gegen  Erlegung  von  zweihundert  Mark  in  dem
Besitze  des  bisher  ohne  seine  Zustimmung  Innegehabten  bestätigte
und  ihnen  denselben  feierlich  zusicherte.)

Von  Verona  wandte  das  Heer  sich  westwärts  nach  Brescia.

10.  Noobr.  Am  19.  November  finden  wir  Heinrich  mit  Bischof  Eberhard  von
Bamberg  im  Gebiete  dieser  Stadt.)  Dann  ging  man  südlich  in
der  Richtung  auf  Piacenza.  Dort  wurde  der  Po  überschritten,  und
auf  der  sich  südlich  von  ihm  weithin  erstreckenden  Ebene,  den  roncalischen
  Gefilden,  bezog  das  Heer  ein  großes  Lager)  Nach  althergebrachter
  Sitte  musterte  Friedrich  I.  dort  die  Schaaren  seiner
Lehnsmannen.  In  Verbindung  damit  stand  bie  hier  ausgesprochene
feierliche  Erneuerung  des  von  Lothar  gegebenen  Lehnsgesetzes.  An

Der  Titel  Welfs  s23  Welpho
dux  Spoleti  (Reg.  1  d.  Sp.,  marchio
  Tusciee,  rector  gi  „  (Reg.17);
W.  Dei  gratia  princeps  Fardinie,  dux
et  marchio  Tuscinc  atque  dominus

Daß  mit  den  Verhandlungen
weh)  die  Wiederherssellung  Heinrichs
in  Baiern  che  Über  eine  Abfin-Friedrichs

  Erhhluen  hepte  steter
leiter  ist.  Pährend  er  si  bieher
eirsa  ch  dux  Welpho  oder  dom  W.
genannt  bat,  "l*•5  *ntv  er  sch  zerst
in  einer  während  des  ersten  in
ver  baierischen  Wnlslne:⅝
geheltenen  Reichs
rzburg  Mbmthe  uht
i  dus  Spoleti  ct  marchio
Tuscige  (d.  d.  16.  Oetob.  1152  vgl.
Arhive  Fechin.  de  la  ville  de  Reims  I,
27)  —  mir  scheinen  will,  ein
1  s#roicde  Beweis  für  die  auge
Zusammengehörigkeit  der  mit  Heinri
und  Welf  geführten  Unterhandlungen.

on  an  sich  wabrichzinlich  dazu  Sp.
Welf  leich  na

domus  Mathildis  (Reg.  18);  bie  vollste
orm  seines  Titels  ist:  W.  Dei  gratia
ux  Spoleti,  marchio  Tuseie,  princeps
Sardinie  et  Corsice,  dominus  totins
domus  comitisse  Mathildis  (Reg.  23
u.  45).  Bgl.  übrigens  Ficker,  Vom
Reichs  —  Absch.  VII.  u.  Stälin,
  W.  G.  Reg.  d.  Welfen.
2)  Reg.  42.  „in  episcopatu  Verononsi
  inxta  Boscum  et  villam  Pouellani.“
Reg.  13:  „in  territorio  Bri-Jziensi.“


14)  Otto  Fris.  II,  12:  Inde  eastra
movens  in  compo  Roncalise  euper
Padum,  non  longe  a  Piacentia  mense
Novembri  resedit.