1155.

Octob.

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130  1.  Buch.  9.  Kapieel.

Dennoch  trug  Friedrich  mit  Recht  Bedenken,  seinen  Oheim
gewaltsam  zur  Verzichtleistung  auf  Baiern  zu  nöthigen.  Vielmehr
wollte  er,  um  nicht  auf  der  einen  Seite  einen  Freund  zu  gewinnen,
auf  der  andern  aber  einen  Verwandten  zu  seinem  erbitterten  Gegner
  zu  machen,  den  bisherigen  Herzog  von  Baiern  durch  Gewährung
einer  glänzenden  Entschädigung  zur  endlichen  Herausgabe  des  Herzogthumes
  vermögen.  Bald  nach  seiner  Rückkehr  aus  Italien  hatte
er  daher  mit  ihm  in  der  Nähe  von  Regensburg  eine  Unterredung.

Man  sieht  daraus,  wie  sehr  Friedrich  diese  Sache  am  Herzen  lag

und  wie  sehr  er  sie  geordnet  zu  sehen  wünschte.  Aber  auch  diese
Zusammenkunft  blieb  resultatlos.)  Doch  ließ  Friedrich  sich  jetzt
nicht  länger  hinhalten:  bald  danach  fand  eine  neue  Unterredung  an
der  baierisch-böhmischen  Grenze  statt.  Des  Kaisers  Oheim  erschien
nicht,  wohl  aber  die  bisher  zu  ihm  haltenden  Fürsten,  der  Herzog
von  Böhmen,  Markgraf  Albrecht  und  Pfalzgraf  Hermann.  Der

Bischof  Otto  von  Freising  führte  im  Auftrage  des  Kaisers  die

Unterhandlungen:  aber  trotz  seines  redlichen  Bemühens  einen  Vergleich
  zu  Stande  zu  bringen,  trennte  man  sich  auch  diesmal  unverrichteter
  Sache.)

Jetzt  aber  stand  der  Kaiser  nicht  an,  energischere  Maßregeln  zu
ergreifen:  er  setzte  daher  zunächst  den  zu  Goslar  gefaßten  Beschluß
der  Fürsten,  wonach  dem  Herzoge  von  Sachsen  auch  Baiern  zu  übergeben
  sei,  jetzt  wirklich  in  Vollzug.  Um  die  Mitte  October  1155
hielt  er  einen  Reichstag  zu  Regensburg:  der  Hauptzweck  desselben
war,  Heinrich  von  Sachsen  dort,  in  der  Hauptstadt  Baierns,  in  den
wirklichen  Besitz  seines  neuen  Herzogthumes  einzuführen.  Dies  geschah
denn  auch  in  aller  Form:  in  feierlicher  Sitzung  wurde  Baiern  an
Heinrich  übergegeben,  die  Edlen  des  Landes  mußten  ihm  den  Treuund
  Huldigungseid  leisten,  die  Bürger  von  Regensburg  die  Inne-1)

  Otto  Frie.  II,  27:  Igitur  con-  ternuncios  convenirot,  in  Baioaria
summato  feliciter  vine  labore  rinceps  versus  conflnium  Bremorum  conetituit.
ad  fumiliaria  remeans  domicilia  allo-  Quo  princeps  veniens  Labezlaum  duquitur
  in  conkinio  Ratisponensium  cem  Boemiac,  Albertum  warchionem
batruum  suum  Henricum  ducem,  ut  ei  Sazonine,  Hermannum  palatinum  code
  transactione  facienda  cum  altero  mitem  Rheni  cum  aliis  viris  magnis
Henrico,  qui  iam  —  ducatum  Baioa-  obrios  habuit.  —  —  At  cum  multis
riac  iudicio  principum  obtinuerat,  per-  modis  ad  transigendum  nos,  qui
sunderet.  Cui  dum  ille-  tune  non  acc-  mediatorum  ibi  vice  fungebaquiescerct,
  —  mur,  operam  daremus,  infecto

2)  ibi  d.  —  lterum  diem  alium,  adhuc  negotio  insalutati  ab  inricem
duo  eum  super  eodem  negotio  per  in-  eparati  sunt.