156  2.  Buch.  1.  Kapitel.

Lehnseides  überfiel  er  gemeinschaftlich  mit  seinem  Bruder  Volkwin
die  dem  Corveyer  Kloster  zugehörige  Stadt  Höxter  und  bemächtigte
sich  ihrer.  Alles  in  der  Gegend  befindliche  Klostergut  wurde  verwüstet,
  die  Stadt  ausgeplündert,  die  Einwohner  mishandelt.  Von
den  in  ihre  Hände  gefallenen  Vornehmen  erpreßten  sie  noch  ein
Lösegeld  im  Betrage  von  253  Mark.  Die  Befestigungen,  mit  denen
die  Stadt,  über  die  sie  die  Vogtei  hatten,  auf  Grund  der  ausdrücklichen
  Erlaubniß  Conrads  umgeben  war,  ließen  sie  eigenmächtig
niederreißen.  Und  dies  alles  thaten  sie,  ohne  daß  zwischen  ihnen
und  Wibald  eine  ernstliche  Zwistigkeit  obgewaltet  hätte:  im  Gegentheil
  war  ein  früherer  Streit  nicht  lange  erst  durch  feierliche  Versöhnung
  beigelegt  worden.))  In  Folge  dieser  neuen  Gewaltthat  legten
  die  Mönche  von  Corvey,  wie  es  in  solchen  Fällen  Sitte  war,
alle  Zeichen  der  tiefsten  Trauer  an,  ihr  Abt  Wibald  aber  wandte
sich  mit  lauter  Klage  an  den  Kaiser  und  forderte  Genugthuung  für
diesen  unerhörten  Frevel.  Die  Empörung  war  allgemein.)  Friedrich
nahm  sich  der  Sache  sofort  an:  er  versprach  den  Einwohnern  von
Höxter  vollständige  Genugthuung,  befahl  ihnen,  das  Geld,  dessen
Zahlung  ihnen  Widukind  auferlegt  und  sie  zu  leisten  versprochen
hatten,  nicht  zu  erlegen,  dagegen  so  schnell  wie  möglich  die  zerstörten
Befestigungen  wiederherzustellen.))  Auch  den  Bischof  von  Paderborn,
in  dessen  Sprengel  die  freche  Gewaltthat  verübt  war,  rief  Wibald
zu  energischer  Ahndung  des  Geschehenen  auf.)  Der  Kaiser  lud  die
beiden  Schuldigen  auf  den  24.  August  1152  zur  Verantwortung
nach  Worms  vor  und  ermahnte  den  Herzog  von  Sachsen,  ihn  durch
strenge  Bestrafung  derselben  auch  seinerseits  bei  dem  Sühnewerk
zu  unterstützen...  Trotz  der  Bereitwilligkeit  aber,  mit  welcher  sich
Friedrich  des  tiefgekränkten  Wibald  annahm,  kam  die  Sache  damals
doch  nicht  zu  dem  gehörigen  Austrage.  Größere  und  für  die  Gesammtheit
  des  Reiches  höchst  wichtige  Dinge  nahmen  den  Herrscher
in  Anspruch,  und  die,  denen  eine  nachdrückliche  Verfolgung  der
Schulvigen  obgelegen  hätte,  scheinen  es  sehr  an  sich  haben  fehlen  zu

1)  Bgl.  Wibalds  Kla  gebrief  en  an  tgꝛ

bus,  antiquis  regni  hostibus,
twoterniere  eotre  illata  sunt,  pluri-Keiser

  Friedrich  I.  ibi

Fl.  die  Beileidsschreiben  an
*sn  ber  das  ihm  geschehene  #

mum  dole

3)  Ep.  (Wi.  n.  390  (p.  521).

4)  ibid.  u.  406  (p.  544).

5)  ibid.  n.  391  (p.  b22);  Ducem
quoque  Saxonige  intime  rogat  (sc.  im-Perator),
  ut  plenariam  institiem  *.
Prediotis  melefactoribus  faciat.