Juni.

168.  2.  Buch.  2.  Kapitel.

Deutschland  schickte,  die  Cardinäle  Heinrich  und  Hyacinth,  wurden,
als  sie  von  den  Alßen  nach  Deutschland  herniederstiegen,  sammt
dem  sie  geleitenden  Bischof  von  Trient  von  zwei  kecken  tiroler  Rittern,
  den  Grafen  von  Eppan,  gefangen  genommen  und  in  Haft  gehalten.
  Ihrer  Schätze  und  Kostbarkeiten  wurden  sie  beraubt,  auch
mußten  sie  die  Zahlung  eines  reichen  Lösegeldes  versprechen  und  zur
Bürgschaft  dafür  einen  der  Ihrigen,  den  Bruder  des  Hyacinth,  einen
vornehmen  Römer,  gefangen  in  den  Händen  der  Raubritter  zurücklassen.)
  So  ausgeplündert  kamen  die  päpstlichen  Gesandten  im  Juni
in  das  Lager  Friedrichs  bei  Augsburg,  wo  auch  Herzog  Heinrich  sich
eingefunden  hatte.)  Derselbe  hatte  hier  die  Freude,  zu  sehen,  daß  sein
Vermittelungsversuch  einen  günstigen  Erfolg  hatte.  Der  versöhnlich
gehaltene  Brief  Hadrians  IV.,  der  jede  unwürdige  und  erniedrigende
Nebenbedeutung  der  in  seinem  ersten  Schreiben  gebrauchten  Worte
abwies,  befriedigte  den  Kaiser  vollständig.  Reich  beschenkt  entließ  er
die  Gesandten.  Diese  beschwerten  sich  natürlich  bitter  über  die  Unbill,
  welche  sie  auf  der  Reise  nach  Augsburg  von  den  kecken  tiroler
Grafen  zu  erleiden  gehabt:  namentlich  an  ihren  Freund  und  Gönner,
den  Herzog  von  Sachsen  und  Baiern,  wandten  sie  sich  damit,  und
er  versprach  ihnen  denn  auch,  die  Missethäter  streng  zu  züchtigen.
Im  Lager  zu  Augsburg  muß  sich  dann  Heinrich  auch  vom  Kaiser
verabschiedet  haben,  der  gleich  darauf  nach  Italien  aufbrach,  nachdem
  er  vorher  noch  einige  auch  für  den  Sachsenherzog  wichtige  Angelegenheiten
  geordnet  hatte,  um  jeden  Anlaß  zu  einem  Streite  Heinrichs
  mit  seinen  Gegnern  zu  beseitigen.  So  legte  er  einen  neuen
Streit  zwischen  Heinrich  dem  Löwen  und  dem  Erzbischof  Hartwig
von  Bremen  bei.  Mit  Bewilligung  des  Kaisers  nämlich  hatte  Hartwig
  die  Besiedelung  der  Bremer  Viehlande  mit.  niederdeutschen  Colonisten
  in  Angriff  genommen  und  einen  Mann,  Namens  Bovo,  als
erzbischöflichen  Verkäufer  und  Richter  in  jenen  Gegenden  bestellt.
Obgleich  Heinrich  der  Ernennung  desselben  anfangs  zugestimmt?),  so

te  mediante  venerunt  legati  *[
lieae  sedis  portantes  pacem.  Sed  ip
non  invenerunt  pacem  in  via,  #lln
inciderunt  in  manus  praedonum  erudelium.


1)  Radevic.  I,  21:  Nam  Fridericus
  et  Henriceus  comites,  quorum  in
illis  partibus  non  parum  poterat  violentia,
  tam  cardinales  quam  episcopum
captos,  spoliatos  in  vinculis  ponunt,
donec  Romanus  quidam  datus  in  obsidem

  nobilis  vir,  germanur  Incincti,
ebiscopum  autem  evidenter  divina  potentia
  liberurvit.
3  r-  Reg.  u.  67.
Hamb.  UB.  191,

Frichcht  urk.  d.  d.  16.  Mür-  l5S,
worin  die  Colonisation  gestattet  und
der  Anstellung  des  Bovo  als  „Henuriei
ueis  consonsu“  geschehen  Erwähnung
gethan  wird.