Die  neuen  Empörungen  der  Söhne  Niclots  u.  s.  w.  195

tigen  Herzogs  selbst  zu  nehmen.  Unter  Androhung  strenger  Strafe
befahl  darauf  Heinrich  den  in  Wagrien  angesessenen  Holsaten,  dem
Bischof  den  Zehnten  in  herkömmlicher  Weise  ohne  jeden  Widerspruch
zu  zahlen.  So  grofß  aber  war  der  Unwille  über  diese  Forderung  unter
dem  Volke,  daß  selbst  das  sonst  so  gehorsam  befolgte  Wort  des  gewaltigen
  Herzogs  diesmal  ungehört  verhallte.  Eine  allgemeine  Gährung
bemächtigte  sich  der  holsatischen  Ansiedler:  offen  erklärten  sie,  lieber
wollten  sie  ihre  kaum  gegründete  neue  Heimath  eigenhändig  wieder
zerstören,  als  sich  einem  so  harten  Joche  beugen;  ja,  es  hieß,  daß  sie  in
ihrer  Erbitterung  dem  Grafen  Adolf  und  dem  Bischof  selbst  nach  dem
Leben  ständen.  Schließlich  drohten  sie  das  Land  zu  verlassen  und
sich  ganz  unter  den  Schutz  des  Dänenkönigs  zu  stellen.)  Ein  Jahrzehnt
  später,  wo  —  wie  wir  sehen  werden  —  Heinrichs  Verhältniß
zu  Dänemark  sich  wesentlich  verändert  hatte,  hätte  eine  solche  Drohung
  den  Sachsenherzog  wohl  ernstlich  beunruhigen,  ihm  in  seinen
neuen  Pflanzungen  üble  Verwickelungen  veranlassen  können.  Jetzt
aber,  wo  er  mit  dem  König  von  Dänemark,  später  seinem  gefährlichen
  Nachbar  und  Nebenbuhler  in  der  Erweiterung  seines  Gebietes
durch  slavische  Eroberungen,  noch  durch  ein  enges  Bündniß  verdint
war,  konnte  er  einer  solchen,  doch  unwirksam  bleibenden  Drohung
ruhig  zusehen.  Es  genügte  eine  neue  Verabredung  mit  Waldemar,
wonach  sie  sich  beiderseitig  etwaige  Ueberläufer  wieder  ausliefern
wollten,  um  die  Ansführung  des  von  den  Ansiedlern  angedrohten
Schrittes  unmöglich  zu  machen.)  Damit  war  den  Unzufriedenen
jeder  Ausweg  abgeschnitten,  sie  mußten  sich  den  an  sie  gestellten  Forderungen
  fügen.  In  Gegenwart  des  Herzogs  selbst  mußten  sie  mit
dem  Bischofe  einen  Vertrag  abschließen,  der  sie  sogar  zu  noch  höheren
  Leistungen  verpflichtere,  als  sie  bisher  zu  entrichten  gewohnt
waren:  von  nun  an  nämlich  mußten  sie  dem  Bischof  von  jeder  Hufe
6  Himten  Weizen  und  8  Hafer  entrichten.  Doch  sollte  zur  Vermeidung
  einer  künftigen  Weigerung  ihrerseits,  aber  damit  auch  einer
willkürlichen  Erhöhung  von  Seiten  der  späteren  Bischöfe  vorgebeugt

werde,  diese  Leistung  durch  eine

1)  idid.  Prneteren  Dontifleem  cum
comite  et  omni  advenarum  gevere,
duod  decimarum  solvit  legitima,  interfioero
  cogitabant  et  terra  inflammata.
transfugere  in  terram  Danorum.

2)  ibid.  Sed  pravarum  molimina
rerum  ducis  nostri  regisque  Dunorum

vom  Herzog  und  vom  Bischof

Pracpedierunt  innorata  foedera.  Laudatum
  autem  fuit,  ne  quis  transfugam
alterius  reciperet.  Qus  Dropter  Holzatenses
  necessitate  constricti  Prnesente
duee  cum  Pontifloe  tale  pactum  inierunt,
  ut  facerent  augmentationem  deoimarum
  etc.  —
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