Die  neuen  Empörungen  der  Söhne  Niclots  u.  s.  w.  203

den  Satzungen  zu  sorgen,  in  den  die  Stadt  betreffenden  Angelegenheiten
auch  wohl  neue  zu  erlassen.  Die  Bürger  hatten  von  nun  an  bloß
innerhalb  des  städtischen  Gebiets  Kriegsdienste  zu  leisten,  durften
aber  nicht  zu  Heerfahrten  aufgeboten  werden.  Wo  sie  irgend  im
Herzogthum  Sachsen  verweilten,  nirgends  gingen  sie  ihres  Charakters
als  Bürger  Lübeck's  verlustig  und  durften  überall  ihre  Processe  nach
lübischem  Rechte  führen.)  Durch  die  Verleihung  dieser  städtischen
Verfassung  legte  Heinrich  der  Löwe  recht  eigentlich  den  Grund  zu
der  künftigen  Größe  Lübecks,  das  sich  einst  an  Macht  mit  Königreichen
  sollte  messen  können.

Andere  Spuren  von  Heinrichs  Thätigkeit  finden  wir  dann
noch  in  Hannover,  wo  er  eine  Art  Landtag  gehalten  zu  haben  scheint
und  die  in  der  Nähe  gelegene  Kirche  von  Flechdorf  im  Besitz  der
vom  Kloster  Corvey  durch  Tausch  erworbenen  Zehnten  bestätigte.)
Gegen  Ende  des  Jahres  begab  sich  der  Herzog  dann  nach  Baiern,
wo  er  bis  zum  Februar  des  nächsten  Jahres  aufgehalten  wurde.)
In  Südveutschland  hatte  eben  damals  eine  auch  Herzog  Heinrich
nahe  angehende  Fehde  ihren  Anfang  genommen,  die  in  ihren  Anfängen
  unbedeutend  erscheinend  bald  sehr  bedenkliche  Dimensionen
annehmen  sollte.  Die  durch  den  Pfalzgrafen  Hugo  von  Tübingen
erfolgte  Aufknüpfung  eines  seiner  Vassallen,  der  bei  gewaltsamer
Raubthat  auf  offener  Straße  ergriffen  worden  war,  gab  dem  Sohne
des  mit  dem  Kaiser  gerade  in  Italien  abwesenden  Herzogs  Welf  VI.
dem  jungen  Welf  VII.,  Veranlassung,  die  ihm  verweigerte  Genugthuung
  mit  Waffengewalt  zu  erzwingen.  Der  anfänglich  unwichtig
scheinende  Streit  gewann  durch  den  Anschluß  und  die  leidenschaftliche
  Parteinahme  der  mächtigsten  süddeutschen  Fürsten  bald  eine
ungeahnte  Ansdehnung  und  bedrohte  ernstlich  die  gerade  damals
schon  mehrfach  gestörte  innere  Ruhe  des  Reichs.

Gegen  Ende  des  Januar  1164  kehrte  Heinrich  der  Löwe  nach
Sachsen  zurück,  wo  ihm  zunächst  wieder  kirchliche  Angelegenheiten
zu  thun  gaben.  Seit  dem  am  13.  August  1163  erfolgten  Tode
des  Bischofs  Gerold  war  das  Lübecker  Bisthum  unbesetzt  geblieben.
Die  Ernennung  eines  Nachfolgers  lag  in  den  Händen  des  Herzogs
und  seine  Rückkehr  hatte  daher  der  Lübecker  Klerus  abwarten  müssen.
  Nach  Braunschweig  zurückgekehrt  beschied  daher  Heinrich  die

1)  Bgl.  Frensdorff,  1.  c.  p.  45  fl.  Lubicensis  usque  in  Calondas

2)  Reg.  94.  Februarii  eo,  quod  dux  abes-3)
  Helm.  I,  94:  Et  vacarit  sedes  set  et  elpectaretur  eins  sententie.

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anu.