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218  2.  Buch.  5.  Kapitel.

.  mußte  Graf  Heinrich  von  Arnsberg  die  fernere  Vertheidigung  aufgeben,

  doch  glückte  es  ihm,  sich  durch  die  Flucht  seinen  mächtigen
Gegnern  zu  entziehen.)  Später  aber  gelang  es  ihm,  sich  dadurch
zu  sichern,  daß  er  sich  ganz  an  den  mächtigen  Erzbischof  von  Cöln
anschloß  und  seine  Grafschaft  von  diesem  zu  Lehen  nahm.  So  erhielt
  er  wenigstens  einen  Theil  seiner  früheren  Besitzungen  wieder;
gegen  Herzog  Heinrich  den  Löwen  aber  scheint  er  von  nun  an  von
unversöhnlichem  Hasse  erfüllt  gewesen  zu  sein:  auch  fand  er  nur  zu
bald  Gelegenheit,  demselben  in  der  stärksten  Weise  Luft  zu  machen.

Um  diese  Zeit  kehrte  Kaiser  Friedrich  I.  aus  Italien  zurück,  wo
er,  um  eine  friedliche  Lösung  der  dortigen  Wirren,  namentlich  in
seinen  Beziehungen  zu  den  Lombarden,  bemüht,  seit  dem  Herbst  1163
verweilt  hatte.  Trotz  aller  Versuche  aber,  eine  gütliche  Ausgleichung
zu  Stande  zu  bringen,  erreichte  er  seinen  Zweck  nicht,  im  Gegentheil
mußte  er  von  Neuem  zu  der  Einsicht  kommen,  daß  er  hier  nur  mit
der  Schärfe  des  Schwertes  durchdringen  würde.  Dazu  kam,  daß
seine  so  schon  bedenkliche  Lage  gerade  damals  eine  im  höchsten  Grade
gefährliche  wurde  durch  den  Umschwung,  der  in  dem  Streite  mit
Alexander  III.  eintrat.  Am  20.  April  1164  nämlich  war  Victor  IV.,
der  kaiserliche  Papst,  gestorben.  Es  war  eine  wichtige  Frage,  die
damit  an  Friedrich  herantrat:  ohne  seiner  Würde  etwas  zu  vergeben,
ohne  mit  der  in  den  letzten  Jahren  von  ihm  vertretenen  Richtung
in  Widerspruch  zu  gerathen,  konnte  Friedrich  jetzt,  wo  das  Schisma
durch  den  Tod  des  einen  der  beiden  Gegenpäpste  faktisch  erledigt
war,  seinen  Frieden  mit  Alexander  III.  machen,  ihn  nunmehr  als
den  rechtmäßigen  Inhaber  des  römischen  Stuhles  anerkennen.  Die
Mehrzahl  der  in  seinem  Rathe  etwas  geltenden  Stimmen  war  wohl
für  diesen  Weg,  welcher  den  Kaiser  aus  einer  großen,  in  ihrem
schließlichen  Ausgange  doch  noch  immer  höchst  zweifelhaften  Verwickelung
  befreite.  Friedrich  selbst  hat  ohne  Zweifel  die  Richtigkeit
  dieser  Gründe  selbst  eingesehen,  auch  scheint  er  sehr  geneigt  gewesen
  zu  sein,  ihnen  zu  folgen  und  durch  Benutzung  der  jetzt  gebotenen
  Gelegenheit  zur  Aussöhnung  mit  Alexander  III.  seine  von

1)  Ann.  Egmun  d.  p.  463  u.  464.  nisi  imperator  Fritbericus  eum  re-Eodem
  anno  Heinricus  —  —  de  Arns-  speetu  cognationis  et  servitü  sui  miberch
  fratrem  suum  Frithericum  coepit  et  sericorditer  correptum  sustinuiset.  Bgl.
inearceravit  u.  s.  w.  Cnius  nefariam  das  Nähere  bei  Seibertz,  Landesmortiflcationen
  dux  Saxonioe  Heinri=  und  Rechtsgesch.  von  Westfalen  I.  2,
cus  et  episcopi  finitimi  expulso  de  p.  112.

Patria  Heinrico  magnifice  ulti  fuissent,