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226  2.  Buch.  5.  Kapitel.

Die  ihnen  gebotene  günstige  Gelegenheit,  sich  ungestraft  auf  Kosten
anderer  zu  bereichern,  benutzten  die  kleinen  und  großen  Herren  mit
Eifer  und  raubgierig  stürzten  sie  sich  auf  die  ihnen  widerstandslos
preisgegebenen  reichen  Kirchen  und  Klöster:  es  waren  Scenen  der
furchtbarsten,  gewaltthätigften  Verwüstung,  die  das  blühende  Land
zu  sehen  bekam  und  die  es  in  kurzer  Zeit  stellenweise  in  eine  traurige
  Einöde  verwandelten.)

Ueber  Regensburg,  wo  er  einen  zwischen  der  Regensburger  und
der  Bamberger  Kirche  vollzogenen  Tausch  als  Zeuge  mit  bekräftigte?),
kehrte  Heinrich  mit  dem  Kaiser  nach  Frankfurt  zurück..)  Dort  hat
er  sich  wohl  von  Friedrich  verabschiedet:  während  dieser  die  letzten
Vorbereitungen  traf  zu  dem  im  Herbst  anzutretenden  Zuge  nach
Italien,  kehrte  der  Herzog  nach  Sachsen  zurück.

Sechstes  Kapitel.
Der  große  Fürstenbund  gegen  beinrich  den  Löwen.

In  Sachsen  fand  Heinrich  der  Löwe  vieles  verändert,  einen
allgemeinen  Sturm  gegen  sich  vorbereitet.  Schon  seit  längerer  Zeit
hatten  allerhand  bedenkliche  Anzeichen  darauf  hingedeutet,  daß  die
geheime  Gährung,  die  sich  gegen  seine  Uebermacht  regte,  nächstens
zu  einem  gewaltsamen  Ausbruche  führen  würde.

Die  außerordentliche  Macht,  welche  Heinrich  vurch  den  Besitz
zweier  Herzogthümer  in  seiner  Hand  vereinigte,  war  schon  seit  langer
Zeit  ein  Gegenstand  offenen  und  geheimen  Neides,  noch  mehr  banger
Furcht.  Denn  bei  der  Art,  wie  er  in  allen  Verhältnissen  von  ihr
den  rücksichtslosesten  Gebrauch  zu  machen  wußte,  lastete  sie  auf  den
übrigen  Großen  mit  eiserner  Schwere,  die  Bischöfe  und  der  kleine
Adel  empfanden  sie  ganz  besonders  drückend.  Eine  fast  souveräne
Macht  war  es,  welche  der  gewaltige  Herzog  namentlich  in  dem  nördlicheren
  seiner  Herzogthümer  ausübte:  Bischöfe  konnte  er  willkürlich

1)  ibid.  Ezinde  toto  illo  anno  er  magn#  parte  vastatus  est  —  —.
incendiis  et  rapinis  alternisque  obei-  5  #ö7  103  (104).
dionibus  quasi  ex  precepto  aut  pro  3)  Reg.  106.

voluntate  imperatoris  idem  episcopatus