Der  große  Fürstenbund  gegen  Heinrich  den  Löwen.  237

einträchtigung  sich  durch  Anschluß  an  den  Fürstenbund  an  Heinrich
zu  rächen.  Er  machte  persönlich  den  Versuch,  auch  den  Erzbischof
zum  Beitritt  zu  bewegen.  Heinrich  der  Löwe  aber,  dem  Conrads
Gesinnung  nur  zu  wohl  bekaunt  war,  fürchtete  mit  Recht  den  üblen
Einfluß  des  Bischofs  auf  Hartwig  und  suchte  den  Wirkungen  desselben
  zuvorzukommen.  Einer  Unterredung  aber,  zu  welcher  er  Conrad
  nach  Artlenburg  berief,  wich  dieser  aus  unter  dem  nichtigen
Vorwande  einer  im  Auftrage  Hartwigs  zu  unternehmenden  Reise
nach  Friesland.!)  Gerade  dieses  Ziel  der  Reise  mußte  den  Herzog
noch  in  seinem  Mistrauen  bestärken,  denn  über  die  Gesinnungen  der
Friesen  konnte  er  keine  Zweifel  weiter  hegen,  seitdem  dieselben  sich
unter  des  Grafen  Christian  von  Oldenburg  Führung  ihm  in  so  gefährlicher
  Weise  feindlich  gegenübergestellt  hatten.  Einer  zweiten
Aufforderung  zu  einer  in  Stade  zu  haltenden  Zusammenkunft  aber
leistete  Conrad  einige  Zeit  danach  Folge  und  erschien  in  Begleitung
des  Erzbischofs  und  des  Bischofs  Berno  von  Meklenburg.  Die
Vorwürfe,  welche  der  Herzog  da  gegen  ihn  erhob,  daß  er  nämlich
dem  Erzbischof  zum  Anschluß  an  des  Herzogs  Gegner  gerathen  habe,
stellte  Conrad  zwar  als  ganz  unbegründet  in  Abrede,  seine  wahre
Gesinnung  aber  zeigte  er  gleich  darauf,  indem  er  sich  entschieden
weigerte,  dem  Herzoge  die  schuldige  Lehenshuldigung  zu  leisten.
Heinrichs  Versuche,  ihn  zur  Nachgiebigkeit  zu  bestimmen,  blieben  vergeblich:
  die  Folge  davon  war,  daß  er  gebot,  dem  Bischof  den  Zutritt
  in  seinen  Sprengel  zu  verwehren  und  alle  ihm  zukommenden
Einnahmen  für  den  Herzog  zu  erheben.)  Solchen  ihm  jeden  erfolgreichen
  Widerstand  unmöglich  machenden  Maßregeln  gegenüber  blieb
Conrad  nichts  übrig,  als  den  Rath  des  Erzbischofs  zu  befolgen  und
sein  Bisthum  einstweilen  zu  verlassen.  Natürlich  begab  er  sich  nun
in  den  Schutz  dessen,  für  den  er  im  Geheimen  geworben  und  inviribus

  sacilius  vincerent  omnem  resistentem.

1)  Helm.  II,  9:  Et  perlatum  est

2)  ibid.
Stathen.  —  —  Affirmat  episcopus  86
nihil  horum  recognoscere.  Multi

—  odceurrit  duoi  apud

ad  ducem,  quia  (Conradu:)  non  zentiret
  en,  quae  pacis  sunt,  sed  quse  ad
destructionem  ducis,  et  quia  euggerit
archiepiscopo,  ut  transeat  ad  principes
et  rescindet  amicitias,  quas  pepigerat
cum  duce.  Volons  ergo  dux  bvem  certius
  nosse,  vocavit  eum  ad  collocuium
Ertheneburg.  At  ille  declinans  iram
potentis,  declinavit  in  Fresiam  veluti
fungens  legatione  archiepiscopi.

ergo  verbis  hinc  et  inde  habitis,  cu-Piens
  dux  convulaas  amicitias  resaroire
  —  —  coepit  ab  eo  familiariter
erigere  hominium  debitum,  duod  eibi
imperiali  donatione  permissum  in
superioribus  ostensum  est,  —  u.  s.  w.
Cumque  flzus  in  sentontia  maneret
episcopus,  prnecehit  dux  obcludi  ei
introitum  parochiae  suse  et  omnes
reditus  episcopales  tolli.