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sächsischen  Fürsten  war  seine  Stellung  in  mehr  als  einer  Hinsicht
zweideutig  und  Mistrauen  erregend  gewesen;  nur  zu  deutlich  hatte
er  es  schon  damals  gezeigt,  wie  er  jede  Schwächung  des  Sachsenherzogs
  als  einen  Zuwachs  zu  seiner  eigenen  Macht  anzusehen  geneigt
  war,  und  daß  er  eine  jede  ihm  dazu  gebotene  Gelegenheit  auf
das  Vollständigste  ausnützen  würde.  Alles  wies  so  darauf  hin,  daß
König  Waldemar  den  Augenblick  für  gekommen  hielt,  dem  Herzog
von  Sachsen  und  Baiern  gegenüber  die  Rolle  eines  Schützlings  mit
der  eines  eifersüchtigen,  nach  selbständiger  Macht  strebenden  Nebenbuhlers
  zu  vertauschen.  Und  die  Eroberung  Rügens  war  dazu  ein
ebenso  glänzender  wie  für  Heinrich  gefährlicher  Anfang.

Sobald  er  daher  nach  der  glücklichen  Beendigung  des  Kampfes
mit  den  gegen  ihn  verbündeten  Fürsten  wieder  freie  Hand  hatte,  traf
Heinrich  der  Löwe  alle  Anstalten,  um  sein  Verhältniß  zu  dem  Dänenkönig
  nach  den  Bedingungen  des  zwischen  ihnen  abgeschlossenen  Vertrages
  zu  regeln.  Er  schickte  Gesandte  an  Waldemar,  welche  von
ihm  die  Auslieferung  der  Hälfte  der  von  den  Rügenern  erhaltenen
Geiseln  und  Tributzahlungen  verlangen  sollten.  Waldemar  ertheilte
denselben  eine  entschieden  abschlägige  Antwort.)  Da  sich  der  Dänenkönig
  ihm  so  offen  entgegenstellte  und  sich  damit  unverhohlen  als
seinen  Nebenbuhler  in  der  Eroberung  der  Slavenlaude  bekannte,
beschloß  Heinrich  der  Löwe,  denselben  wieder  in  seine  alte  Stellung
zurückzunöthigen  einfach  dadurch,  daß  er  ihn  empfinden  ließ,  wie  wenig
er  selbst  ohne  des  Sachsenherzogs  mächtige  Bundesgenossenschaft  den
wilden  Einfällen  der  Slaven  zu  widerstehen  vermöchte.  Eine  ehrenwerthe
  Politik  war  das  freilich  nicht;  aber  diesen  Maßstab  darf  man,
am  wenigsten  in  dieser  lZeit  und  bei  diesen  Männern,  nicht  an  derartige
  Verhältnisse  legen.  Heinrich  gab  den  ihm  untergebenen  Slavenfürsten
  den  Befehl,  ihrer  so  lange  von  ihm  selbst  unterdrückten
Raublust  frei  die  Zügel  schießen  zu  lassen  und  sich  wie  so  oft  in
früheren  Jahren  in  verheerenden  Schaaren  über  die  schutzlosen  Küsten
der  dänischen  Inseln  zu  ergießen.  Bereitwilliger  hat  man  wohl  niemals
  seinem  Befehle  Folge  geleistet.  Aus  allen  Häfen  liefen  nun

1)  Helm.  II.  13:  Postquam  autem
Dominus  pacem  reddidit,  confestim
dux  wisit  legatos  ad  regem  Danorum,
requirens  obsides  et  medietatem  tributorum,
  quae  solvunt  Rani,  co  quod
laudatum  et  iuramento  firmatum  esset,
ut  qunscunque  gentes  rex  Danorum

-expugnare  voluisset,  dux  ferret  auxilium
  ot  cum  participatione  laboris
fleret  etiam  particeps  emolumenti.
Cum  renueret  rex  et  nuntii  redissent
inacti,  dux  ira  permotus  vocarit  principes
  Slavorum  et  mandavit,  ut  ultionem
  facerent  do  Danis.