1160.

1170.

256  2.  Buch.  7.  Kapitel.

den:  er  zahlte  dem  Herzog  Welf  nicht  nur  die  zur  Fortsetzung  seines
lustigen  Lebens  nöthigen  Summen,  ja  noch  mehr  als  ausgemacht
war,  er  überließ  ihm  sogar  den  größten  Theil  seiner  Besitzungen
zum  Nießbrauch.')  Herzog  Heinrich  der  Löwe,  als  er  dies  erfuhr,
war  über  beide,  den  Kaiser  sowohl  wie  Herzog  Welf,  gleich  aufgebracht:
  er  sah  die  ihm  scheinbar  ganz  sichere  reiche  und  glänzende
Erwerbung  verloren  gehen,  allerdings,  wie  er  sich  selbst  hätte  sagen
müssen,  durch  seine  eigene  Schuld,  seine  Saumseligkeit  in  Erfüllung
des  eingegangenen  Vertrages.  Jetzt  freilich  konnte  er  die  Sache
nicht  mehr  gut  machen,  die  welfische  Erbschaft  war  und  blieb  für
ihn  verloren:  aber  in  seiner  Seele  begann  ein  gewisses  Mistrauen
gegen  den  Kaiser  aufzukommen,  dem  er  sich  daher  nicht  mehr  rückhaltlos
  anschloß,  gegen  den  er  in  der  Bewachung  und  Bewahrung
seines  gewaltigen  Besitzes  anfing  vorsichtig  zu  sein.

Friedrich  mußte  auch  nach  der  glücklichen  Beilegung  des  sächsischen
  Kampfes  Italien  zunächst  noch  sich  selbst  überlassen  und  der
rastlosen  Thätigkeit  des  Erzbischofs  von  Mainz  vertrauen,  der  das
immer  unheilvoller  herannahende  Gewitter  zu  zerstreuen  oder  wenigstens
  aufzuhalten  bemüht  war.  Der  Kaiser  selbst  wandte  jetzt  eine
ganze  Reihe  von  Jahren  seine  eigene  Thätigkeit  mit  allem  Nachdruck
den  deutschen  Angelegenheiten  zu.  Es  waren  namentlich  einige
deutsche  Bischöfe,  die  durch  die  Hartnäckigkeit,  mit  der  sie  an
Alexander  III.  festhielten  und  sich  weder  durch  Güte  noch  durch  Gewalt
  zum  Anschluß  an  den  kaiserlichen  Papst  bewegen  ließen,  Friedrich
  ernstliche  Besorgnisse  erregten  und  ihn  zu  neuen  strengen
Maßregeln  nöthigten.  Auch  jetzt  noch  stand  Heinrich  der  Löwe  dem
Kaiser  in  allen  diesen  Angelegenheiten  als  treuer  Rathgeber  zur
Seite.  In  den  ersten  Tagen  des  Jahres  1170  finden  wir  ihn  bei
Friedrich  in  Frankfurt.  )  Dort  erwirkte  er  von  dem  Kaeiser  eine
für  seine  slavischen  Lande  sehr  wichtige  Urkunde,  in  welcher  derselbe
unter  rühmender  Anerkennung  der  Waffenthaten  des  Sachsenherzogs

1)  Otto  Sanblas.  e.  21

lap.
Böhmer,  Fontes  III,  p.  601):  Welf
vero  dux  orbatus  herede  in  amisso  flio

pro  constituto  dare  distulit.  Pro  quo
Welf  iratus  imperatori  Friderioco,  80—

tactusque  dolore  cordis  intrinsecus  L.
dueem  Se  et  Be,  fratrnelem  suum,  in
beredem  adsecivit  ab  eoque  pro  hoc
duantitatem  peeunie  exigens,  dum
consequi  putst,  frustratur  promissis.
Dux  enim  H.  querundam  pravorum
coneilio  Welsonem  iam
cito  moriturum  Presagiens,  argentam

rorio  auo,  recopte  ab  eo  prius  Pro
suo  libitu  pecunia,  primo  benebeiis,
scilioct  ducatus  Spoleti,  marchia  Tuseie,
  prineipatu  Sardinie  ipsi  resignstis,
  omnin  Draedia  sun  ipsi  contradidit
eaque  usque  ad  terminum  vite  pluribus
  aliis  nähtie  recepit.
2)  Reg.  1