1178.

310  3.  Buch.  2.  Kapitel.

Aber  bald  nachdem  hierdurch  trotz  des  unglücklichen  Versuches,
seine  Feinde  zurückzuwerfen,  eine  für  Heinrich  den  Löwen  günstige
Entscheidung  eingetreten  war,  drangen  von  einer  anderen  Seite  her
die  Angriffe  seiner  Gegner  mit  erneuten  Kräften  auf  ihn  ein.  Mit
dem  Ende  des  Sommers  1178  nämlich  war  der  Erzbischof
Philipp  von  Cöln  aus  Italien  zurückgekehrt,  fast  von  allen,  die  der
Herzog  zu  bestehen  hatte,  der  gefährlichste.  Dieser  schloß  sich  sofort
dem  gegen  Heinrich  in  der  Bildung  begriffenen  Bunde  an.  Auch
hatte  er  schnell  einen  Grund  bei  der  Hand,  der  einen  Angriff  gegen
den  Herzog  rechtfertigen  sollte:  Heinrich  sollte  sich  widerrechtlich  der
Erbschaft  zweier  Verwandten  des  Erzbischofs,  der  Grafen  Otto  von
Asse  und  Christian  von  Oldenburg,  bemächtigt  haben.)  Außerdem
aber  erklärte  er  es  für  seine  Pflicht,  der  Halberstädter  Kirche  gegen
die  Vergewaltigungen  des  Herzogs  Hülfe  zu  leisten.  Zu  diesem
Zwecke  hatte  Philipp  mit  dem  Bischof  Ulrich  eine  Zusammenkunft
in  Kassel:  sie  schlossen  ein  förmliches  Schutz=  und  Trutzbündniß  ab.
Der  Erzbischof  Philipp  versprach  darin,  „der  von  den  früheren
Herrschern  auf  alle  Weise  gepflegten  und  ausgezeichneten,  jetzt  aber
vom  Herzog  Heinrich  mit  Füßen  getretenen  und  fast  vernichteten
Kirche  von  Halberstadt“  gegen  ihren  Unterdrücker  beizustehen;  dagegen
verpflichtete  sich  Ulrich,  dem  Erzbischofe  gegen  alle  seine  Feinde,  ins
Besondere  aber  gegen  die  Gewaltthätigkeiten  Heinrichs  des  Löwen
Hülfe  zu  leisten.  Bloß  für  den  Kampf  gegen  den  Kaiser  selbst  sollten

  diese  Bestimmungen  keine  Geltung  haben.  Außerdem  aber  wurde

festgesetzt,  daß  wenn  einer  der  beiden  Verbündeten  sein  Ziel  erreicht
und  mit  dem  Gegner  einen  ihm  genehmen  Vertrag  geschlossen  hätte,
er  dennoch  gehalten  sein  sollte,  dem  anderen  aus  allen  Kräften  beizustehen,
  bis  auch  er  seinen  Willen  durchgesetzt.)

Die  durch  ein  solches  Schutz=  und  Trutzbündniß  auf  das  Engste
verbundenen  Fürsten  brachen  denn  auch,  dasselbe  ausführend,  sofort
mit  ihren  Heerschaaren  in  Sachsen  ein.  Sengend  und  brennend
drangen  sie  bis  zur  Weser,  bis  nach  Quernhameln,  vor,  ohne  besonderen
  Widerstand  zu  finden.)  Denn  Heinrich  der  Löwe  zog  es

1)  Chron.  Mont.  Sereni  1178:

sanguineorum  hereditate,  due  a  duce
Ph.  —  cum  infinita  multitudine  ad

Neigicn  fuerat  ablata

repetendam  bereditatem  comitie  de  Asse
sui  nepotis  et  Christiani  oomitis  de
Aldenburch  contra  H.  ducem  venit.
Bgl.  Ann.  Palid.  p.  95.  Ph
pro  requirenda  qduorundam  sibi  oon-2)

  Vgl.  Deilagen.  urk.  u.  17.

3)  Arn  b  24:  In  illo
tempore  kol  —lbmide  oum
multitudine  gravi  exiens  de  finibus
suis  pervagatus  est  terram  ducis,  de-