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318  3.  Buch.  2.  Kapitel.

an  seine  Stelle  zu  erheben  sei.)  So  zeigte  man  Heinrich  dem  Lswen
  wenigstens  offen,  was  sein  Schicksal  sein  würde,  wenn  er  in
dem  bevorstehenden  Kampfe  unterläge.  Daß  er  der  Uebermacht  aber
endlich  unterliegen  müßte,  war  wohl  von  vornherein  nicht  zweifelhaft.
  Diese  Sentenz  der  Fürsten  jedoch  war  noch  kein  ausdrücklich
gegen  Heinrich  gefälltes  Urtheil,  vielmehr  scheint  sie  der  Kaiser  nur
veranlaßt  zu  haben,  um  dem  Herzoge  die  Folgen  seines  starren
Trotzes  klar  zu  machen  und  ihn  dadurch  noch  in  diesem  letzten
Augenblicke  zur  Besonnenheit  und  zum  Nachgeben  zu  bestimmen.
Deshalb  zog  er  auch  aus  diesem  Urtheile  der  Fürsten  noch  gar  keine
Consequenzen;  vielmehr  lud  er  Heinrich  für  den  Anfang  des  nächsten
  Jahres  noch  einmal,  und  zwar  nach  Würzburg  vor.  Aber  schon
jetzt  ließ  sich  voraussehen,  daß  auch  diese  Langmuth  vergeblich  sein
und  der  Herzog  auch  diese  neue  Frist  nicht  benutzen  würde.  Und
die  Ereignisse,  welche  sich  in  der  Zwischenzeit  bis  vahin  zutrugen,
waren  wenig  geeignet  eine  friedliche  Lösung  dieser  unheilvollen  Wirren
  möglich  zu  machen.

Im  Gegentheil  nahm  die  in  Sachsen  zwischen  Herzog  Heinrich
und  Bischof  Ulrich  fast  ohne  Unterbrechung  fortgeführte  Fehde  bald
den  Charakter  eines  großen,  verwüstenden  Krieges  au.  Der  Mittelpunkt,
  um  den  sich  die  fortwährenden  Kämpfe  drehten,  war  eben
jene  von  Ulrich  bei  Halberstadt  gebaute  Festung  und  das  Schloß
Horneburg.  Da  die  Verheerungen,  welche  ihre  Besatzung  in  dem
umliegenden  Lande  anrichteten,  kein  Ende  nahmen,  so  bot  Heinrich
eine  starke  Heeresabtheilung  auf,  um  diesem  Unwesen  mit  einem
Schlage  ein  Ende  zu  machen.  Sie  nahm  und  zerstörte  die  Burg;)
dann  zog  sie  gegen  Ulrichs  Sitz,  Halberstadt  selbst.  Noch  einmal
versuchte  Wichmann  von  Magdeburg,  den  Frieden  zu  erhalten.  Die
Herzoglichen  aber  ließen  sich  nicht  aufhalten,  sondern  zogen  gerades
Weges  auf  die  Stadt  zu:  der  Bischof  und  viele  Bürger  flohen  in  die

1)  Arnold.  I,  ub.  II,  10:  Exinde
imperator  tertiam  ei  curiam  Goslarise
Praefizit  nec  minus  illam  supersedendo
neglezit.  Imberator  itaque  procedens
in  concionem  sentenliam  adversus  eum
Proposuit,  quaerens,  quid  super  hoc
iustitia  decernat,  quod  tertio  legitime
vocatus  iudicium  declinaverit  et  per
contemtum  ad  audientiam  suam  venire
nolucrit.  Cui  ex  sententia  principum
responsum  est,  quod  iustitia  dictante
omni  sit  bonore  destituendus,

  ita  ut  proseriptione  publies
  dijudicatues  et  ducatu  et
omnibus  beneficiis  careat  et
alter  in  locum  eius  consurgat.

  —

5  Arnold.  Lub.  II,  14:  Nam
cum  saepissime  eruptiones  flerent  de
Hoalberstad  et  de  castro  Horneburg  et
succenderentur  villee  ducis  et  homines
sui  aut  mutilarentur  aut  in  captivitatem
  traherentur  —  —  Coadunatis
amicorum  turmis,  ens  in  partes  illas