Der  Entscheidungskampf  mit  dem  Kaiser.  343

tigung;  darauf  wurden  ihm  die  Thore  geöffnet  und  er  zog  festlich
in  die  Stadt  ein.“)  6

Lgere  Zeit  verweilte  Friedrich  nun.  in  Lübeck,  mit  der  Ordnung
  der  Angelegenheiten  der  eroberten  Gegenden  beschäftigt.  Er
beschenkte  die  vom  Herzoge  zu  ihm  Uebergetretenen,  begabte  Kirchen
und  Klöster.  Auch  Graf  Adolf  von  Schauenburg  trug  hier  den
Lohn  für  seinen  Abfall  von  Heinrich  davon:  der  Kaiser  gab  ihm  die
Hälfte  der  gesammten,  so  reichen  Einkünfte  von  Lübeck  zu  Lehen.
Den  Canonikern  bestätigte  er  die  Schenkungen,  die  ihnen  Heinrich
der  Löwe  zu  ihrem  Unterhalte  in  Lübeck  selbst  und  in  Ratzeburg  gemacht
  hatte.  Ein  Gleiches  that  er  auf  Vermittelung  des  Bischofs
Heinrich  in  Betreff  der  Schenkungen  des  Herzogs  an  das  Kloster
St.  Mariens  und  Johannes  des  Täufers.)

In  Lübeck  fand  sich  nun  auch  der  neue  Bundesgenosse  des  Kaisers,
  Waldemar  I.  von  Dänemark,  ein,  um  mit  ihm  über  die  angeregten
  Verlöbnisse  persönlich  zu  unterhandeln,  da  durch  die  früher
geschickten  Gesandten  ein  Abschluß  nicht  erzielt  worden  war.  Aber
selbst  so  kam  man  nicht  zu  dem  erwünschten  Ergebniß.  Der  Kaiser
nämlich,  dessen  ältester  Sohn,  Heinrich,  mit  Waldemars  älterer
Tochter  verlobt  werden  sollte,  forderte  nicht  bloß  für  diese,  sondern
auch  für  Waldemars  zweite  Tochter,  die  dem  jüngeren  Sohne  des
Kaisers  bestimmt  war,  eine  Mitgift,  welche  die  finanziellen  Kräfte
des  Dänenkönigs  überstieg.  )  In  Folge  dessen  gab  man  schließlich
den  Gedanken  an  eine  Verbindung  der  beiden  älteren  Kinder  auf,
und  es  wurde  nur  Waldemars  jüngere  Tochter  mit  dem  zweiten
Sohne  des  Kaisers  verlobt.  Doch  mußte  auch  ihr  eine  sehr  bedeutende
  Mitgift  zugesichert  werden,  für  deren  richtige  Zahlung  der

1)  ibid.  Verum  prius  quem  ei
eivitatem  aperuissont,  erierunt  ad
eum  rogantes,  ut  lidertatem  cirilatis,
quam  a  duce  Prius  tradilom  habuerant,
obtinerent  ot  iustitias,  quas  in  pririlegüs
  seriptis  habebent,  secundum
iura  Steatian.  et  titulos,  quos  in  paseuis,
  silvis,  fluviis  Psederant,  ipsius
munifcentia  et
Imporator  vero  annuit  petitioni  eorum
et  non  solum  ista  confirmavit,  verum
etiam  quicquid  a  duce  de  telonio  ad
stipondia  canonicorum  in  Lubike  vel  in
Raceburg  donatum  fucrot,  ratum  iudicavit.
  Eine  Urk.  ist  iübed.  bies  .
tigung  der  Lübeck  v  d.  L.
lichenen  Rechte  burch  .  d.  I.  ug

erhalten;  ohne  Zweifel  wird  aber  eine
solche  aiseer  sein  und  die  ganze
Fassung  dieser  Stelle  macht  die  Vermuthung
  wahrscheinlich,  das  Amnold.
Lub  eine  solche  vor  sich  gehabt  habe.  —

2)  ibid  miti  m  Acdolfo
medictotem  tributorum  totius  ciritatis
do  teloniis,  de  molendinis,  de  trapezitis
in  benellcio  dedit,  tum  quia  multum  imperio
  servierat,  tum  quie  propter  ipsum
#ead  tempus  eslaverat  etc.

3)  Saro  Gram.  b  950:  De  qduorum
  nuptiis  condicto  in  loco  mentionem
  orsus,  maiori  triginta  millia
talentum,  minori  ooto  in  matrominti
conditionem  doposuit.

1I81.