Der  Entscheidungskampf  mit  dem  Kaiser.  349

Rachgier  eingegeben  sei.)  Im  Gegentheil  hat  er  sich  in  diesem  so
bedenklichen  Streite  mit  der  Vorsicht  und  der  Bedachtsamkeit  benommen,
  welche  die  Bedeutung  der  Sache  erforderte.  Denn  selbst  für
einen  Kaiser  so  mächtig  wie  Friedrich  I.  und  wenn  er  auch  von  fast
allen  deutschen  Fürsten  unterstützt  wurde,  war  es  keine  geringe  Unternehmung
  einen  Mann  zu  stürzen,  dessen  Macht  in  den  beiden
bedeutendsten  Herzogthümern  des  Reiches  wurzelte.  Ganz  abgesehen
von  dem  Einfluß,  den  das  Band  der  Freundschaft,  das  ihn  früher
mit  Heinrich  so  eng  verbunden  hatte,  auf  des  Kaisers  Handlungsweise
  im  Anfang  ausüben  mochte,  so  konnte  es  Friedrichs  Scharfsinn
doch  nicht  entgehen,  welche  Motive  eigentlich  die  Fürsten  zu  so  energischer
  Hülfsleistung  gegen  Heinrich  den  Löwen  bestimmten.  Daß
dies  wirklich  nur  die  Gier  war,  sich  an  Besitz  und  Macht  auf  Kosten
  des  in  Ungnade  gefallenen  zu  vergrößern,  hat  er  nachher  nur
zu  bald  zu  erfahren  gehabt.  Nach  dem  ganzen,  im  Anfange  mehr  zsgernden
  als  energischen  Berfahren  des  Kaisers  scheint  es  fast,  als
habe  er  es  gar  nicht  von  vornherein  auf  einen  gänzlichen  Sturz  des
Welfen  abgesehen  gehabt,  als  habe  er  die  Macht  desselben  beschränken.
  und  sich  gegen  eine  Wiederholung  der  eben  erlebten  Untrene
sichern,  nicht  aber  den  ganzen  Besitzstand  innerhalb  des  Reiches  völlig
  ändern  wollen.  Diese  milde  Gesinnung  hatte  sich  schon  während
des  Kampfes  mit  Heinrich  gezeigt.

Einmal  nämlich  ist  es  doch  keineswegs  als  sicher  erwiesen  anzusehen,
  daß  Heinrichs  des  Löwen  schließliche  Entsetzung  wirklich  vie
Strafe  für  die  Hülfsverweigerung  gewesen  ist.  Die  Veranlassung
zu  seinem  Sturze  war  sie  ohne  Zweifel,  aber  soviel  wir  aus  der
hier  allerdings  nur  dürftig  fließenden  Ueberlieferung  entnehmen
können,  scheint  der  Grund  seiner  zu  Gelnhausen  und  Würzburg  erfolgten,
  dann  zu  Erfurt  völlig  durchgeführten  Verurtheilung  vielmehr
  darin  gesucht  werden  zu  müssen,  daß  er  jede  Verantwortung
von  sich  wies  und  keiner  der  so  oft  wiederholten  Vorladungen  vor
den  Richterstuhl  des  Kaisers  Folge  leistete.  In  der  Urkunde,  durch
welche  dem  Erzbischof  Philipp  von  Cöln  die  Herzogswürde  über
Westfalen  verliehen  wird,  dem  einzigen  Aktenstücke,  aus  dem  wir
uns  die  gegen  Heinrich  erhobene  Anklage  im  Allgemeinen  formulieren
können,  werden  als  Gründe  der  über  den  Sachsenherzog  verhängten
Acht  angeführt  die  Bedrückungen  und  räuberischen  Gewaltthätig-1)

  Namentlich  Böttiger  stellt  die  Handlungsweise  Friebrichs  I.  etwas  gar
zu  niedrig.  .