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350  3.  Buch.  3.  Kapitel.

keiten,  die  er  sich  gegen  Geistliche  wie  Weltliche  erlaubt,  die  Hartnäckigkeit,
  mit  der  er  keiner  an  ihn  ergangenen  Vorladung  Folge
Heleistet:  deswegen  und  wegen  augenscheinlichen  Majestätsverbrechens
sei  er  vorgeladen,  und  da  er  nicht  erschienen  und  anch  keinen  Vertreter
  geschickt  habe,  in  des  Reiches  Acht  erklärt.  Nachdem  aber  die
Zeit,  welche  ihm  zur  Lösung  aus  ver'Acht  gestattet  war,  und  welche
die  mit  ihm  kämpfenden  Fürsten  durch  einen  Waffenstillstand  sicherten,
  ungenützt  verstrichen  war,  konnte  nur  die  Vollziehung  der  Acht,
die  Entsetzung  des  von  ihr  Betroffenen  folgen.  Friedrich  I.  vollzog
fie  aber  nicht  einmal  in  allen  ihren  Consequenzen:  es  war  ein  Alt
kaiserlicher  Gnare,  cin  Zeichen  ihn  ehrender  Milde,  daß  er,  während
doch  Heinrichs  gesammtes  Gut  verfallen  war,  ihm  den  Kern  seines
Allodes  ließ.  Es  war  das  eine  Schonung,  welche  Friedrich  dem
Geächteten  angedeihen  ließ,  auf  welche  dieser  rechtlich  jevoch  keinen
Anspruch  erheben  konnte.  Ueberhaupt  hatte  sich  der  Kaiser  schon
vor  und  auch  während  des  Kampfes  mit  Heinrich  durchaus  schonend
und  mild  und  einer  Versöhnung  keineswegs  abgeneigt  bewiesen.
Als  die  Schaaren,  welche  Heinrich  der  Löwe  zur  Zerstörung  der  von
Bischof  Ulrich  bei  Halberstadt  erbauten  Festung  abgeschickt  hatte,  in
die  Flucht  geschlagen  waren  und  die  verbündeten  sächsischen  Fürsten
Anstalten  trafen,  um  von  diesem  festen  Punkte  aus  die  Feindseligkeiten
  gegen  den  übermächtigen  Herzog  erst  recht  mit  Energie  zu
beginnen,  da  war  es  ein  unerwartet  eintreffendes  Verbot  des  Kaisers,
  welches  fie  an  der  Vollendung  jener  Festung  und  der  Ausführung
  ihrer  kriegerischen  Pläne  hinderte.)  Ganz  deutlich  aber  trat
die  Bereitwilligkeit  des  Kaisers  zur  Ausgleichung  hervor  in  jener
Zusammenkunft,  welche  Friedrich  1180  nach  dem  Magdeburger  Reichstage
  mit  Heinrich  dem  Löwen  zu  Haldensleben  hatte,  wo.  er  sich
gegen  eine  allerdings  hohe  Buße  erbot,  seine  Rechtsansprüche  gegen
den  Herzog  fallen  zu  lassen  und  zwischen  ihm  und  den  erbitterten
Fürsten  einen  dauerhaften  Frieden  zu  vermitteln.  Danach  scheint
es,  als  habe  der  Kaiser  eine  ernstliche  Gefahr  viel  weniger  in  dem
zwischen  ihm  und  dem  Herzoge  schwebenden  Streite  gesehen,  als  in
der  tief  gehenden  und  durch  alten  Haß  allerdings  unheilbar  gewordenen
  Zwietracht  zwischen  diesem  und  den  übrigen  Fürsten,  namentlich
  denen  Sachsens.  Und  als  es  dann  nach  dem  Scheitern  aller
Unterhandlungen  im  Herbst  1180  wirklich  zu  Gewaltmaßregeln

1)  Ann.  Pegav.  p.  202.