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354  3.  Buch.  1.  Kapitcl.
Gesellschaft  und  Unterhaltung  dort  von  Sachsen“,  welche  ihm'  vas
Leben  moch  immer  wieder  lieb  machen.')

Bald  jedoch  nach  des  Herzogs  Rückkehr  von  seiner  Wallfahrt
nach  Spanien  begaben  sich  die  Verbannten  1184  mit  Heinrich  II.
nach  England  hinüber.  Die  Verwandtschaft  mit  dem  heimischen
Königshause,  der  weitverbreitete  Ruf  seiner  Macht  und  Tapferteit,
die  Theilnahme  an  seinem  wechselvollen  Geschicke  ließen  den  verbannten
  Herzog  in  den  Augen  der  Engländer  besonders  hoch  und  werth
erscheinen,  und  überall  nahm  man  ihn  mit  den  größten  Ehrenbezeugungen
  auf.“)  Die  Herzogin  Mathilde  gebar  um  diese  Zeit  zu
Winchester  ihren  jüungsten  Sohn,  Wilhelm.?)  Später  begaben  sich
die  Verbannten  nach  London,  wo  sie  fast  ein  Jahr  in  allem  Glanze
lebten.  Denn  mit  der  größten  Freigebigkeit  gewährte  ihnen  Heinrich
  II.  alles,  was  zu  einer  ihrem  Stande  angemessenen  Lebensweise
nöthig  war,  um  sie  die  Leiden  der  Verbannung  wenigstens  in  dieser
Hinsicht  nicht  empfinden  zu  lassen.)

Während  so  Heinrich  der  Löwe  in  erzwungener  Unthätigkeit  die
Jahre  seiner  Verbannung  verbrachte,  fing  man  in  Deutschland  nur
zu  bald  an,  die  üblen  Folgen  zu  empfinden,  welche  bei  einer  so  plötzlichen
  Umgestaltung  aller  Machtverhältnisse,  wie  sie  durch  Heinrichs
Sturz  veranlaßt  worden  war,  nicht  ausbleiben  konnten.  Namentlich
in  Sachsen  äußerten  sich  dieselben  in  ihrer  ganzen  Schärfe.  Heinrich
  hatte  mit  gewaltiger  Faust  die  nach  Macht  und  Unabhängigkeit
ringenden  Großen  darniedergehalten,  ihre  kriegerischen  Gelüste  zu
seinem  eigenen  Vortheile  gegen  die  Slaven  zu  wenden  gewußt.  Wenn
auch  oft  in  rücksichtsloser,  gewaltthätiger  Weise,  so  hatte  er  doch  im
Ganzen  Ordnung  und  Ruhe  aufrecht  erhalten.  Nach  seinem  Sturze
wurde  das  auf  einmal  ganz  anders.

Auf  dem  Reichstage  zu  Gelnhausen  hatte  man  das  bisher  so

1)  Dic.  Achen  und  Werke  der  Troubadours
  p.  211  ff.

2)  2  #  Dorobern.  ap.
Twysden  p.  1466:  „Dux  regem  in
Anglium  secutus  a  Cantuaritis  honorifce
  susceptus  est.“

.  3)  Benedict.  Potroburg.  1.  c.  Radulf.
  Dicet.  ap.  Twysden.  p.  619:
Circa  tempus  hoc  dux  Saronum  cum
familia,  eum  supelleotile  sun  regnum
  intravit  Anglorum  et  inlra  pa#Lucos
  dies  ducissa  Wintoniac  flium  pe-Perit.
  Anem  vocavit  Wilhelmum.

4)  ibid.  Gervas.  Dorobern  l.c.

sagt:  toto  fere  anno  ad  expenses  regis
un  unglicis  deliciis“  perondinarit.
  Radulf.  Dicet.  l.  c.:  (Dux)
receptus  est  honorifice  et  plus  quam  per
tres  annos  habundanter  exhibitus  profusioribus
  epulis  et  regali  munilicentis-Bgl.
  Roberti  de  Monte  Chron.

a.  1182  (Mon.  S§8S.  VI,  532)  Venit

(f.  dux)  in  Normanpiam  ad  regem

Henricum  socerum  suum  cum  uxore
et  liberis  et  rer  mazimas  oxpenses
ecit  pro  eo,  cotidie  scilicet  50  libras
Andegavensium.