366  3.  Buch.  1.  Kapitel.

Stande  zu  bringen.  Die  drei  Rebellen  erkannten  Bernhard  als
Herzog  von  Sachsen  aus  Graf  Abolf  zahlte  demselben  siebenhundert
Mark  Buße,  wogegen  Bernhard  ihm  wegen  Zerstörung  der  Festung
Lauenburg  Verzeihung  angedeihen  und  ihn  im  ungestörten  Besitze
der  Landschaft  Natekow  mit  der  Stadt  Todeslo  ließ.  Bernhard  von
Ratzeburg  und  Guncelin  von  Schwerin  zahlten  dem  Herzoge  je  dreihundert
  Mark;  alle  drei  aber  mußten  sich  verpflichten,  die  von  ihnen
zerstörte  Burg  wieder  herzustellen.)  Doch  blieb  es  damit  noch  nicht
ruhig  in  Sächsen.  Denn  bald  gerieth  Graf  Avolf  in  Streit  mit
dem  Bischof  von  Lübeck.  Am  29.  November  1182  nämlich  war
Bischof  Heinrich  von  Lübeck  gestorben.))  Die  Lübecker  Canoniker
baten  daher  den  Kaiser,  ihnen  einen  geeigneten  Mann  zum  Bischof
zu  setzen.  Den  ihnen  darauf  von  Friedrich  vorgeschlagenen  Propst
Alexius  von  Hildburgeroth  aber,  der  dem  Prämonstratenserorden  angehörte,
  wollten  sie  nicht  annehmen,  sondern  verlangten  ein  Glied
ihres  Ordens  zum  Bischof.  Da  gab  ihnen  der  Kaiser  seinen  Kaplan
Conrad  zum  Bischof,  einen  ebenso  wissenschaftlich  gebildeten  wie
thatkräftigen  Mann.  Mit  Vorsicht  und  zugleich  mit  Nachdruck  ging
dieser  an  die  Ordnung  der  durch  die  Verwirrungen  der  letzten  Jahre
etwas  erschütterten  Angelegenheiten  seiner  Kirche.  ))  Da  er  nun  auch
die  weltlichen  Beziehungen  derselben  nicht  übersah,  namentlich  ihren
Güterbestand  mit  Nachdruck  aufrecht  zu  erhalten  oder  auch  erst  gegen
widerrechtliche  Eindringlinge  geltend  zu  machen  suchte,  so  kam  er
bald  mit  dem  Grafen  von  Schauenburg,  der  nach  Besiegung  seiner
Gegner  willkürlich  und  gewaltthätig  schaltete,  in  ernstliche  Conflikte.
Derselbe  bedrückte  die  Leute  der  Kirche  mit  unberechtigten  Auflagen,
hinderte  den  Bischof  nicht  nur  in  Einziehung  seiner  Einkünfte,  sondern
  auch  in  der  Ausübung  der  Gerechtigkeitspflege,  namentlich  in
der  Stadt  Eutin,  über  die  er  vie  Schutzvogtei  hatte.  Da  Conrad
aber  kein  Mittel  sah,  sein  —  sei  es  wirkliches,  sei  es  vermeintliches
—  Recht  geltend  zu  machen  und  den  Gewaltthätigkeiten  des  Grafen
Einhalt  zu  thun,  so  nahm  er  alles,  was  er  an  Schäten,  Kostbarkeiten
  und  schönen  Pferden  in  der  kurzen  Zeit  zusammengebracht
hatte,  und  begab  sich,  indem  er  seine  Kirche  von  allen  ihren  Pflichten
  entband,  nach  Bremen  in  den  Schutz  des  Erzbischofs.)

1)  Arnold.  Lub.  III,  7  ezxtr.  4)  ibid.  Oria  est  autem  dissensio

2)  Armnold.  Lub.  III,  3  giebt  das  inter  cpiscopum  et  comitenn  Adol-Datum
  seines  Todes,  ohne  jedoch  das  fum.  Dieobat  enim  dominus  elcctus,

Jat  -  nennen  hominos  suos  in  multis  ab  eo  intrnold.
  Lub.  III,  6.  iuste  gravari,  quaclem  etiam  prae-