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370  3.  Buch.  5.  Kapitel.

Besitzungen  wiedereinsetzen  werde.  Wenigstens  scheinen  die  Unterhandlungen
  über  diesen  Punkt  zwischen  ihnen  fortwährend  weitergeführt
  zu  sein,  ja  Friedrich  I.  dem  Welfen  seine  Wiederherstellung
geradezu  in  Aussicht  gestellt  zu  haben.  Aber  die  Feindseligkeiten  des
Papstes,  des  Erzbischofs  von  Cöln,  des  Dänenkönigs,  mit  welchen
allen  Heinrich  seiner  Meinung  nach  gegen  ihn  intriguierte,  gaben  ihm
wenigstens  einen  Vorwand  an  die  Hand,  die  Erfüllung  seiner  Zusagen
  immer  weiter  und  weiter  hinauszuschieben.!)  Es  blieb  so  dem
Welfen  nichts  übrig,  als  geduldig  besserer  Zeiten  zu  harren:  mit
kirchlichen  Bauten  beschäftigt,  weilte  er  in  Braunschweig.  In  der
Hoffnung,  einst  Größeres  wiederzugewinnen,  mußte  er  sich  einstweilen
  an  dem  traurigen  Reste  seiner  früher  so  glänzenden  Besitzungen
genügen  lassen.  Aber  selbst  dieses  Wenige  suchten  ihm  seine  Feinde
noch  zu  beschneiden  und  so  gab  es  zwischen  ihm  und  dem  neuen
Herzoge  aus  diesem  Grunde  bald  mannigfachen  neuen  Hader.))
Ueberhaupt  waren  die  Zustände  Sachsens  trotz  der  Friedensvermittelung
  des  Kaisers  keineswegs  gebessert.  Die  Willkür  der
kleinen  Herren,  welche  mit  Heinrichs  Sturz  entfesselt  war,  hauste
übel  im  Lande:  das  gegenseitige  Befehden,  die  Raub=  und  Plünderungszüge
  nahmen  kein  Ende.  Dazu  kamen  die  immer  mislicher
werdenden  Verwickelungen  mit  Dänemark.  Vergeblich  mahnte
Friedrich  I.  Knud  VI.  immer  nachdrücklicher,  daß  er  den  noch  ausstehenden
  bedeutenden  Rest  der  Mitgift  seiner  Schwester  endlich  bezahle.
  Der  Dänenkönig  hielt  ihn  erst  durch  immer  neue  Vorwände
hin,  verweigerte  dann  schließlich  die  Zahlung  ganz.)  Nun  sah  sich  der
Kaiser,  soviel  ihm  auch  an  diesem  Ehebündnisse  gelegen  war,  denn

doch  genöthigt,  es  definitiv  fallen  zu  lassen,  da  Knud  sich  entschieden

1)  Arnold.  Lub.  III,  13:  lmpeex

  magna  parte  a  multis  violenter
rator  vero  verbis  bonis  et  consolatooccupatum

  fuerat.
Eo

riis  per  litteras  suas  frequenter  ei
bonam  spem  saeciebat,  quam  tamen
variis  impeditus  casibus  ad  effectum
non  perducebat.  Nam  quicquid  adversitatis
  ei  illis  in  temporibus  accidisset
sive  ab  apostolico,  sive  ab  archiepiscopo
  Coloniensi  Philippo  vel  a  rego
Danorum  Canuto.  qui  kKliam  ducis
babebat,  ducem  Henricum,  quasi  per
eum  vel  propter  eum  sactum  fuisset,
sushectum  tenchbat,  ideoque  segnius
causne  ipsius  intendebat.

2)  Arnold.  Lub.  I.  c.  —  dur
Ienricus  —  —  it  in  Brunswig
contentus  patrimonio  suo,  quod  tamen

3)  Arnold.  Lub.  III,  21:

autem  tempore  misit  imperator  ad

Canutum  regem  legatos  honoratos  pro
Pecunia,  quam  Dater  illius  Waldemerus
  cum  sun  filia  ipsius  fllio  socianda
pollicitus  fuerat,  quam  etiom  idem
Canutus  partim.  Dersolverat.  Qui
Propter  occosiones  supradictas,  qune
inter  imperatorem  et  ipsum  versabantur,
  peenniam  persolvere  renuit,  so
ist  wohl  am  besten  nach  der  Emendation
  Suhms  (Dän.  Gesch.  VIII.

p.  147)  zu  lesen.  Vgl.  Dahlmann,
D.  G.  p.  334,  n.  2.  .