Die  letzten  Beziehungen  zu  Friedrich  I.  2c.  373
samen  Eingriff  auf  das  Nachdrücklichste  zu  pvertheidigen  wußte.
Gerade  in  dieser  Zeit  der  allgemeinen  Verwirrung  hatte  sie  öfter
Gelegenheit  dazu.  Obgleich  nämlich  schon  einmal  ein  von  ihm  versuchter
  Eingriff  in  die  Gerechtsame  der  Lübecker  Handelsleute  vom
Kaiser  in  der  gebührenden  Weise  zurückgewiesen  worden  war,  so
konnte  Graf  Adolf  von  Schauenburg  es  doch  noch  immer  nicht  vergessen,
  daß  die  reiche  Stadt  ursprünglich  seiner  Familie  gehört  und
dieser  von  Heinrich  gewaltsamer  Weise  entzogen  worden  war.  Jetzt
baute  er  an  der  Mündung  der  Trave  ein  Kastell,  und  indem  er  dadurch
  die  ganze  Schifffahrt  auf  ihr  beherrschte,  forderte  er  von  den
Lübeckern  für  die  ungestörte  Durchfahrt  einen  Zoll.  Es  war  das
eine  schwere  Auflage  und  mit  Recht  erhoben  die  Bürger  laute  Klage
beim  Kaiser.!)  Adolf  aber  berief  sich  darauf,  schon  Heinrich  der
Löwe  hätte  dort  einen  Zoll  erhoben,  es  stände  ihm  daher  auch  dies
Recht  zu.  Daß  Heinrich  dies  allerdings  gethan,  leugneten  die  Bürger
  nicht,  erklärten  aber,  es  sei  damals  geschehen  in  Folge  eines
gütlichen  Uebereinkommens  mit  dem  Herzoge:  die  Burg  habe  zum
Schutze  der  Schifffahrt  Lübecks  dienen,  der  Zoll  aber  die  Mittel  zur
Instandhaltung  der  Festung  gewähren  sollen.  Adolf  von  Schauenburg
  dachte  mit  Gewalt  seinem  Willen  Geltung  zu  verschaffen:  er
entzog  den  Lübeckern  nicht  bloß  alle  Begünstigungen,  welche  sie  bisher
  in  seinem  Gebiete  genossen  hatten,  sondern  nahm  sogar  Lübecker
Kaufleute,  welche  in  seinen  Städten  Todesloe  und  Hamburg  Handel
trieben,  gefangen  und  legte  auf  ihre  Waarenvorräthe  Beschlag.  Die
Lübecker  erneuerten  ihre  Klagen  beim  Kaiser.  Aber  erst  nach  längerer
  Zeit  drangen  sie  durch  und  es  kam  ein  Vergleich  zu  Stande,
dem  zufolge  die  Bürger  den  Zoll  durch  die  Erlegung  von  dreihundert
  Mark  ablösten,  der  Graf  aber  auf  jedes  fernere  Anrecht  darauf
feierlich  Verzicht  leistete.  Außerdem  zahlten  sie  ihm  noch  zweihundert
  Mark  und  erhielten  dagegen  die  freie  Benutzung  aller  Gewässer,
  Wiesen  und  Wälder  auf  der  ganzen  Strecke  bis  nach  Todesloe,
wodurch  ihre  Handelsunternehmungen  nach  dieser  Seite  hin  wesentlich
  erleichtert  wurden.)

1)  Arnold.  Lub.  III,  20:  Hao
serie  temporom  Adollus  comes  coepit
resedificare  castrum  ad  ostium  Travenae.
  —  —  Porro  eives  ex  eodem
opere  valde  commoti  fuerant,  quia
Ccomes  telonium  ab  eis  expetebat,  quod
illi  unanimwiter  negabant.  Unde  grondis

  controversia  inter  eos  orta  est.

2)  Arnold.  Lub.  III,  20  (p.  670):
Tandem  mediante  imperatore  hoc  pacto
de  telonio  liberi  facti  sunt,  ut  trecentas
  marces  argenti  comiti  darent  et
comes  juri  auo  de  telonio  requirendo
abrenunciaret.  Similiter  pro  pascuis

—
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