Juli.

5

394  3.  Buch.  6.  Kapitel.

hielt  sie  Adolf  von  Dassel  in  dem  festen  Segeberg  in  Ketten  gefesselt.
  Erst  später  gelang  es  ihnen,  sich  durch  hohes  Lösegeld  freizukaufen.)
  .

Dieserlietteunglücksfallsmagwesentlichdaznbeigetragenhaben,
daß  sich  Heinrich  der  Löwe  den  Friedensanerbietungen,  die  ihm  jetzt
gemacht  wurden,  so  zugänglich  zeigte.  Die  Erzbischöfe  von  Mainz
und  Philipp  von  Cöln,  welcher  sich  erst  zu  Pfingsten  dieses  Jahres
zu  Nürnberg  mit  dem  Könige  ausgesöhnt  hatte:),  übernahmen  die
Vermittelung.)  In  Fulda  kamen  die  beiden  Gegner  zusammen
und  dort  wurde  denn  auch  im  Juli  der  Frieden  abgeschlossen.)
Freilich  waren  die  Bedingungen,  zu  denen  Heinrich  der  Löwe  sich
verstehen  mußte,  ganz  andere,  als  er  sie  einst  beim  Beginn  des
Kampfes  zu  erreichen  gehofft  hatte.  Denn  statt  einer  —  wenn  auch
nur  theilweisen  Wiederherstellung  —  wurden  ihm  nur  neue  schwere
Verluste  zugefügt.  Er  mußte  versprechen,  die  Mauern  Braunschweigs,
  das  ihm  so  treffliche  Dienste  geleistet  hatte,  niederzureißen,
ebenso  sollte  er  das  stark  befestigte  Lauenburg  schleifen.  Heinrich  VI.
gab  ihm  dagegen  die  Hälfte  von  Lübeck  zum  Geschenk,  während  die
andere  zugleich  mit  allen  übrigen  Landen  im  ungestörten  Besitze  des
Grafen  Adolf  von  Schauenburg  bleiben  sollte.  Wie  sehr  aber
Heinrich  dem  stolzen  Welfen  mistraute  und  vor  ihm  auf  seiner  Hut
sein  zu  müssen  glaubte,  zeigte  er  durch  die  letzte  Bedingung,  nach
welcher  der  Herzog  ihm  seine  beiden  Söhne  Heinrich  und  Lothar
als  Geiseln  für  die  Innehaltung  des  Vertrages  übergeben  mußte.
Dem  Herzoge  blieb  nichts  übrig,  als  sich  auch  zu  diesem  Opfer  zu
verstehen.  Lothar,  den  jüngeren,  ließ  der  König  nach  Augsburg
bringen)  während  der  ältere,  Heinrich,  ihn  an  der  Spitze  von  funfzig
  Rittern  auf  dem  nun  so  bald  wie  möglich  anzutretenden  Zuge
nach  Italien  begleiten  sollte.)

1)  Arnold.  Lub.  IV,  2.

2)  Ann.  Colon.  max.  p.  798.

3)  Ann.  Stederb.  p.  222:  Postca
II.  dux  consilio  princibum,  Magontini
  videlioct  et  Coloniensis  archiepieeeporum,
  se  subdidit.
etc.  Artnold.  I.  ub.  IV,  3:  Dux  tamen
  melianle  Gonrach,  archiepiscopo
Mogontino,  ot  M’lrr  Coloniensi
pro  G'uti  regis  laborure  coepit.

4)  Ueber  die  ad  vgl.
Cohn,de  —  inter.  II.  VI.  e  42|.

5)  Ar  I.  ub.  1866  57  *

rrachgevf  ¾-  curiam  in  Fulda,  ita

eum  in  giutiam  recepit,  ut  muros
Brunschwig  in  quntuor  partibus  deponerct,
  custrum  Lawenburg  dirueret,
Lubecam  vero  eiritatem  dono  regis
dimidium  haberct,  dimidietatem  elteram
  comes  Adollus  cum  omni  terra
sun  quicto  haberet.  Ut  autem  ista
Daeis  reformalio  rata  Perwaneret,  dlium
  cius  Luggerum  obsidem  accepit  —
—  Henricus  vero  ipsius  fllius  senior
cum  en  Romam  similiter  et  in  Apuliam
cum  quinquaginta  militibus  irit.
Ann.  Stederburg.  p.  222  **-Reinhardsbrunn.
  a.  1190.