5.  Aug.

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400  3.  Buch.  7.  Kapitel.

früher  mislungenen  Versuch,  mit  den  Waffen  in  der  Hand  sich  seine
einstige  Stellung  wieder  zu  erringen,  wollte  er  noch  einmal  erneuern.
Doch  bereitete  er  diesmal  das  Unternehmen  ganz  anders  vor  und  die
Umstände,  welche  es  begleiteten,  waren  so  überaus  günstig,  daß  er
eigentlich  mit  Bestimmtheit  auf  Erfolg  rechnen  konnte.  Denn  gerade
  damals  trat  nicht  bloß  in  den  deutschen,  sondern  in  den  europäischen
  Verhältnissen  eine  Constellation  ein,  wie  sie  bisher  noch
nicht  dagewesen  war,  und  welche  allen  Feinden  des  Kaiserhauses  die
beste  Gelegenheit  zum  Verfolgen  ihrer  Absichten  gab,  sie  alle  zu  einem
großen  Bunde  vereinigen  sollte.

Heinrich  VI.  war  natürlich  über  die  Flucht  des  jungen  Welfen
im  höchsten  Grade  aufgebracht:  mit  der  größten  Wachsamkeit  gebot
er  alle  Wege  zu  beobachten,  damit  es  demselben  nicht  gelinge  aus
Neapel  zu  entkommen.  Alle  Nachstellungen  waren  aber  vergeblich:
es  gelang  dem  Flüchtlinge  zu  Schiff  aus  Neapel  zu  entkommen.
Auf  welchem  Wege  er  nach  Deutschland  zurückkehrte,  ist  nicht  zu
ermitteln;  namentlich  muß  es  dahingestellt  bleiben,  ob  er  Rom  berührte
  oder  nicht;  daß  er  sich  von  Neapel  zunächst  dorthin  gewandt,
ist  übrigens  nicht  unwahrscheinlich.  Wenigstens  spricht  das,  was
gerade  in  den  Tagen  nach  seiner  Flucht  in  Rom  zu  seinen  Gunsten
geschieht,  sehr  dafür,  daß  er  damals  persönlich  dort  anwesend  war.
Daß  nämlich  die  Welfen  große  Pläne  hegten  und  damit  umgingen,
die  Abwesenheit  des  in  Italien  so  wenig  glücklichen  Kaisers  zu
einem  Entscheidungskampfe  zu  benutzen,  beweist  vor  allen  Dingen
die  Urkunde,  welche  sich  der  junge  Welfe  gerade  in  dieser  Zeit  von
Papst  Cölestin  III.  auszuwirken  wußte;  sie  belehrte  den  Kaiser  zugleich,
  wessen  er  sich  vom  Papste  zu  versehen  hatte.  Durch  diese  vom
5.  August  1191  datierte  Urkunde  nahm  Cölestin  III.  Heinrich  den
Löwen  und  seine  Söhne  für  den  bevorstehenden  Kampf  geradezu  in
seinen  Schutz:  denn  nur  er  selbst  sollte  sie  mit  dem  Banne  belegen
können,  entweder  in  eigener  Person  oder  durch  einen  ausdrücklich  zu
diesem  Zwecke  abgeordneten  Legaten;  nur  in  so  groben  Fällen,
welche  schon  an  und  für  sich  die  Excommunication  als  Kirchenstrafe
  nach  sich  ziehen,  sollten  andere  Geistliche  dieselbe  verhängen
  können..)  Damit  waren  die  Welfen  gegen  den  Bannstrahl  als

J.  ub.  IV,  5:  Ibi  cum  esset  apud  S.  Mugni  Reichersperg.  Chr

Germanum  in  radice  montis,  fPlius  a.  1191  ap.  Böhmer,  Fontes  III,  W

ducis  Henriei  co  non  sulutato  disce-  1)  Origg.  Guelf.  III,  563:  „Nodens
  Romam  reversus  est.  —  Vgl.  bilitati  tune  de  benignitate  sedis  apo-