414  3.  Buch.  8.  Aapitel.

1192.  rung  ihrer  kaum  entworfenen  Pläne  nicht  weiter  vor,  und  so  kam

1.  dan  es,  daß  der  Kaiser  auf  dem  am  13.  Januar  1192  zu  Worms')  gehaltenen

  Reichstage  fast  gar  keinen  Widerspruch  fand,  sondern  seine
Absichten  ungehindert  verwirklichte.

Aber  eine  Angelegenheit,  welche  der  Kaiser  dort  auch  ganz  nach
eigener  Machtvollkommenheit  entschied,  wurde  für  ihn  verhängnißvoll:
  denn  die  an  sie  sich  anschließenden  Verwickelungen  wuchsen
zu  solchem  Umfange  an,  daß  sie  binnen  kurzem  Heinrichs  VI.  Sache
auf  einen  Punkt  der  äußersten  Entscheidung  brachten.  Denn  diese
Angelegenheit  gab  den  Grundstock  ab,  an  welchen  sich  alle  dem
Kaiser  feindlichen  Elemente  ansetzten,  den  Mittelpunkt,  um  den  sich
ein  großer,  ungemein  umfassender  Fürstenbund  bildete,  an  dem
Heinrichs  VI.  Macht  einen  Augenblick  zu  zerschellen  drohte.  Es
war  dies  der  Streit,  welcher  sich  in  Folge  der  zwiespältigen  Bischofswahl
  in  Lüttich  entspann.

Nachdem  der  letzte  Bischof  von  Lüttich,  Rudolf,  von  dem
Kreuzzuge,  dem  er  sich  angeschlossen  hatte,  nicht  zurückgekehrt  war,
hatte  man  zu  einer  Neuwahl  schreiten  müssen.  Doch  konnten  sich
die  beiden  einander  gegenüberstehenden  Parteien  nicht  über  eine
ihnen  gleichmäßig  zusagende  Persönlichkeit  einigen  und  so  kam  es,
daß  von  der  einen  Albert,  von  der  andern  Rudolf  erkoren  wurde.
Albert,  ein  schlichter,  friedfertiger  Mann,  stammte  aus  dem  Geschlechte
  der  Grafen  von  Retest;  für  Rudolf  legte  sein  Bruder,  der
mächtige  Graf  Heinrich  von  Brabant,  sein  ganzes  Ansehn  in  die
Wagschalc.  )  Keiner  von  beiden  wollte  auf  die  Wahl  verzichten;
man  ging  den  Kaiser  um  eine  Entscheidung  an.  Der  Ausweg  aber,
welchen  dieser  einschlug,  war  Niemandem  genehm:  er  verwarf  einen
wie  den  andern  der  beiden  Gewählten  und  kraft  kaiserlicher  Machtvollkommenheit
  ernannte  er  einen  dritten,  den  Propst  Lothar  von
Bonn,  zum  Bischofe  von  Lüttich.',  Zu  dieser  Wahl  mochte  den
Kaiser  nicht  sowohl  die  verwandschaftliche  Beziehung  bestimmen,  in
der  er  zu  Lothar  stand  —  derselbe  war  ein  Oheim  seiner  Gemahlin
Constanze  —,  als  der  Wunsch,  dem  vielfach  als  tüchtig  bewährten
Mann  eine  Entschädigung  zu  Theil  werden  zu  lassen  für  die  Krän-1

  Ann.  Colon.  max.  p.  802:  sententia  episcoporum  et  principum
in  octava  epiphanic.  amoto,  eo  quod  non  canonice  intras-2)

  Sigeberti  Contin.  Aduicinct.  set,  Lotharium  Bunnensem  preposi-Non.
  88.  VI,  p.  429.  tum  eubstituit,  quem  ad  audientiam
3)  Ann.  Colon.  max.  Il.  o.  Al-  apostolici  Albertus  statim  vocavit.
berto  Leodiense  olecto  ibidem  ox