422  3.  Buch.  8.  Kapitel.

1103.  Unter  diesen  Umständen  konnte  Heinrich  der  Löwe  an  eine  Fortsetzung
  des  Kampfes  nicht  mehr  denken.  Er  begann  daher  Friedensunterhandlungen.
  Aber  die  Geistlichen,  welche  er  mit  dahin  gehenden
  Anerbietungen  an  den  Kaiser  entsandte,  fanden  dort  eine  entschieden
  ungünstige  Aufnahme.  Heinrichs  VI.  Stellung  war  seit
der  Gefangennehmung  Richards  I.  von  England  der  Art,  daß  er
allerdings  Bedingungen  vorschreiben  konnte,  welche  er  wollte.  In
Folge  des  so  plötzlichen  Zerfallens  des  großen  Fürstenbündnisses
hatte  er  alle  Angelegenheiten  ganz  nach  seinem  Wunsche  und  Willen
geordnet;  der  Welfen  Sache  schien  er  mit  der  seines  Gefangenen  zu
identificieren  und  beide  gleichzeitig  erledigen  zu  wollen.  Der  Kaiser
beutete  die  günstige  Gelegenheit,  welche  ihm  sein  gutes  Glück  wie
zufällig  in  die  Hand  gegeben  hatte,  so  vollständig  aus  wie  möglich.
Absichtlich  zog  er  daher  die  Verhandlungen  über  Richards  I.  Freilassung
  in  die  Länge,  bis  sich  nicht  bloß  die  Fürstenverschwörung
aufgelöst  hatte,  sondern  jede  Gefahr  von  dieser  Seite  her  verschwunden
war.  Natürlich  stellte  er  seine  Bedingungen  in  der  Art,  daß,  selbst
nachdem  er  ein  bedeutendes  Stück  davon  nachgelassen  hatte,  sie  ihm
noch  den  außerordentlichsten  Vortheil  brachten.

#.  Dun.  Nach  den  langwierigsten  Unterhandlungen  kam  endlich  am  23.
Juni  1193  zu  Worms  der  Vertrag  über  Richards  I.  Freilassung  zu
Stande.))  Derselbe  erledigte  denn  auch  zugleich  für  das  Erste  wenigstens
  die  Sache  Heinrichs  des  Löwen.  Gegen  ein  höchst  bedeutendes
  Lösegeld,  das  er  an  den  Kaiser  sowohl  wie  an  Herzog  Leopold
von  Oesterreich  zahlen  mußte,  wurde  Richard  die  Freiheit  gewährt.
Als  Geiseln  aber  für  die  richtige  Bezahlung  desselben  sollten  Otto
und  Wilhelm,  die  Söhne  Heinrichs  des  Löwen,  gegeben  werden.)
So  sehr  glaubte  Heinrich  VI.  den  Welfenherzog  noch  immer  fürchten
  zu  müssen,  der  nun  zwar  ein  vom  Alter  gebeugter  Greis  war,
aber  an  seinem  ältesten  Sohne  eine  jugendlich  kräftige  Stütze  gewonnen
  hatte.  Aber  es  kamen  nicht  bloß  zwei  seiner  Söhne  als
Geiseln  in  des  Kaisers  Hände,  es  findet  sich  vielmehr  noch  eine  andere
  ihn  betreffende  Bestimmung  in  dem  Vertrage:  wenn,  so  heißt
es  da,  König  Richard  das  dem  Kaiser  in  Betreff  Heinrichs,  des

set.  Die  richtige  Erklärung  dieser  Wilhelmum,  rex  Angliae,  avunculus

*  hat  Mas  alel,  Pbilipp  EGDNN  pro  multis  milibus  marcaram
308  geltend  nti,  quod  pro  aui  liberationi  de-1)
  Mon.  Tu##:  -m  16.  ebat  domno  imperatori  dederat  in

2)  Ann.  Stederburg.  p.  229:  *
—.  duos  minores  natu,  Ottonem  et