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428  3.  Buch.  9.  Kapitel.

Neuvermählten  ruhte,  die  Ehe  bereits  rechtskräftig  vollzogen  war,  so
ließ  sich  die  Sache  auf  keine  Art  rückgängig  machen,  der  Pfalzgraf
mußte  wohl  oder  übel  seine  Zustimmung  geben.  Nur  des  Kaisers
Zorn  fürchtete  er:  denn  mit  Recht  konnte  ihn  derselbe  der  Mitwissenschaft
  an  diesem  Complot  beschuldigen.  Er  eilte  an  den  Hof
zurück.  Da  war  sein  Empfang  denn  freilich  ein  übler.  Heinrich  VI.
war  außer  sich  über  diesen  kühnen  Schachzug,  der  mit  einem  Male
den  Welfen  wieder  erhob;  er  bestand  auf  sofortiger  Lösung  der  Ehe.
Diese  aber  war  unmöglich,  der  Pfalzgraf  bewies  klar  seine  Unschuld
an  dem  ganzen  Vorfall.  So  blieb  dem  Kaiser  schließlich  kein  anderer
  Ausweg  übrig,  als  sich  in  das  Unabänderliche  zu  fügen  und
gute  Miene  zum  bösen  Spiele  zu  machen.!.)  Im  Grunde  mußte  es
ihm  eigentlich  selbst  lieb  sein,  der  Feindschaft  mit  den  Welfen  und
der  steten  Sorge  vor  ihren  ehrgeizigen  Plänen  auf  diese  Weise  entledigt
  zu  werden:  denn  nun  waren  ja  deren  Interessen  mit  den
seinigen  auf  das  Engste  verflochten.  Er  gab  daher  schließlich  seine
Zustimmung  zu  der  Ehe.  Damit  aber  war  der  Pfalzgraf  Conrad
noch  nicht  zufriedengestellt:  er  hatte  bloß  diese  eine  Tochter,  zwei
Söhne  hatte  ihm  ein  früher  Tod  entrissen.  Doch  wollte  er  gern
die  Pfalzgrafschaft  bei  seinem  Stamme  erhalten  sehen  und  so  bat  er
den  Kaiser,  seinem  Schwiegersohne  die  Belehnung  damit  nach  seinem
Tode  zuzusichern.  Der  Kaiser  machte  dazu  zwar  gute  Aussicht,  ging
aber  noch  keine  bestimmte  Verpflichtung  ein.  Die  definitive  Ordnung
  dieser  Angelegenheit  verschob  er  auf  eine  spätere  Zeit.  Erst
wollte  er  des  jungen  Welfen  Treue  erproben.  Derselbe  sollte  ihn
daher  auf  dem  nun  bald  anzutretenden  neuen  Zuge  nach  Italien
begleiten.)

So  war  auf  eine  ganz  unerwartete  Weise  der  Zwist  zwischen
Hohenstaufen  und  Welfen  beigelegt  und  das  Band  der  Liebe,  wel-1)

  Ann.  Stederb.  l.  c.  Deinde
Palatinus  imperatorem  adiit,  ae  de

Sod  quin  legitimus  contmetus  disselvi
non  poternt,  paulatim  mediante  socero

conscientia  facti  iuramento  expurgat,
et  modis  omnibus  flium,  quem  sibi
adoptavit  per  filinm,  gratiae  imperatoris
  elaborat  restituere.  Factus  itadue
  voti  sui  compos,  ut  primum  filio
suo  imperatoris  mitiguvit  animum.  —
—  Arnold.  Lub.  IV,  20:  —  imperator
  eum  pro  huiusmodi  copula  vehementer
  arguchat.  Qui  practer  se
hacc  acta  affrmans  imperatori  animum
  blanda  calliditate  leuire  studcbat.

iuvenis  palatinus  gratia  imperatoris
appropiabat.

2)  Die  Belehnung  mit  der  Rheinpfalz
  geschah  erst  nach  der  Rückkchr
aus  Italien,  Arnold.  I.  ub.  IV,  20:
et  quia  in  ipsa  profectionc  idem  ducis
fllius  in  omnibus  ad  placitum  ei  deservivit,
  non  tantum  imperntoris  graliam,
  sed  et  omnem  dignitalem  soceri
sui  de  manu  imperatoris  suscepit  iure
beneticiario.