442  Excurs  I.

daz  richo  du  vur  trat.

Well  vil  kome  intran.

im  wurden  gevangen  sine  man.

Wincebero  man  ds  irgap.

Welf  was  vehtenes  sat.  ,

Mit  Recht  legt  Stälin,  a.  a.  O.  gerade  auf  das  Schweigen  der  Kaiserchronik
  ein  besonderes  Gewicht.  Einmal  nämlich  ist  ihre  Aufgeichnung  dem  in
Rede  stehenden  Ereigniß  fast  gleichzeitig,  dann  aber  liegt  es  gerade  in  dem  ihr
eigenthümlichen  Charakter,  solche  sagenhafte  Vorfälle  aufzunehmen,  denn  in  ihr
zuerst  zeigt  sich  „das  massenhafte  Einströmen  der  Fabel  in  die  Geschichte“  (Wattenbach,
  Dischlds.  Geschichtsqu.  p.  345)

So  bleibt  denn  nur  eine  einzige  Quelle,  welche  von  der  List  der  Weiber  von
Weinsberg  zu  erzählen  weiß.

Colon.  ma  r.  Mon.  SS.  XVII,  p.  759:  Rex  urbem  Welponis  ducis
Baioariorum,  Winesberg  dictam,  obsedit  et  in  deditionem  accepit,  matronis
ac  Loteris  feminis  ibi  repertis  hac  regali  liberalitate  licentia  ooncessa,  ut  qusequo
  humoeris  valerent,  doportarent.  Qusedam  fldei  maritorum  duam  sospitati
ceterorum  consulentos,  obmissa  suppellectili  descondebant  viros  humeris  portantes.
  Duci  vero  Friderico  no  talin  flerent  contradiconte,  rex  favens  subdolositali
  feminarum  dizit,  regium  verbum  non  decere  immutare.

Im  Munde  des  Volkes  ist  dann  auch  diese  Fassung  noch  wesentlich
ausgeschmückt  und  ins  Detail  ausgemalt  worden.  Auf  die  sich  dabei  findende
innere  Unwahrscheinlichkeit,  daß  in  der  Sage  Herzog  Welf  VI.  selbst  auf  dem  Rücken
seiner  Gemahlin  Uta  den  wunderlichen  Zug  eröffnet,  während  er  nach  der  richtigen
  historischen  Ueberlieferung  ja  gar  nicht  in  Weinsberg  selbst  war,  wollen
wir  kein  Gewicht  weiter  legen.  Wohl  zu  beachten  dagegen  ist  es,  daß  der  ganze
Passus  eine  ihrem  Ursprung  nach  nicht  näher  verfolgbare  Einschiebung  in  die
sonst  in  dieser  Partie  der  Ann.  Colon.  max.  zu  Grunde  liegenden  Ann.  Palid.
ist;  daß  sich  ferner  in  derselben  Quelle  an  einer  andern  Stelle  ciue  ganz  genau
entsprechende  Erzählung  findet:  p.  771  wird  ganz  dasselbe  von  einer  Frau  aus
dem  1159  von  Friedrich  I.  eingenommenen  Crema  erzählt.  Ueberhaupt  muß  uns
gegen  die  historische  Glaubwürdigkeit  des  ganzen  Faktums  der  Umstand  sehr  bedenklich
  machen,  daß  sich  dasselbe  an  verschiedenen  Orten  und  Zeiten  wiederholt,
so  in  Baden  und  in  den  Niederlanden.  (Vgl.  A.  Schnezler,  Badisches  Sagenbuch
  I.  p.  108  und  Wolf,  Niederländ.  Sagen  p.  637  —  nach  Massmann,
Keiserchr.  III,  p.  1113).

Nach  alle  dem  wird  man  wohl  am  besten  thun,  die  listige  That  der  Weiber
von  Weinsberg  in  das  Gebiet  der  Sage  zu  verweisen.

Ebenfalls  dahin  gehörig  und  ganz  unhistorisch  ist  der  Bericht  von  der  Entstehung
  des  Parteirufs  „Hie  Welf!  „Hie  Vebling!  a  u  der  Schlacht  bei  Weinsberg.
  Vgl.  barllber  Jaffs,  Conrad  III.  p.  35  N.  2