Excurs  II.  451

ete.“  wird  man  aber  unmöglich  einen  Fußfall  des  Kaisers  deducieren  können.
Dies  hindert,  wie  es  scheint,  schon  die  dann  folgende  Bemerkung  Über  die  vom
Herzoge  gestellte  Bedingung  der  Uebergabe  Goslars;  das  Letzte  nach  der  gescheiterten
  Unterhandlung  konnte  eben  nur  der  Fußfall  sein.  Es  bleibt  somit  für  die
in  Rede  stehenden  Worte  nur  eine  Erklärung  übrig,  auf  die  man,  wenn  man
eben  nicht  durch  die  Angaben  der  späteren  Quellen  befangen  und  verwirrt
würde,  ganz  von  selbst  kommen  müßte.  Das,  was  dem  kaiserlichen  Ansehn  zuwider
  ist,  was  eine  Erniedrigung  des  Kaisers  ist,  liegt  eben  darin,  daß  Friedrich
sich  mit  Heinrich  erst  noch  in  Unterhandlungen  einlassen  muß,  daß  er  statt  sein
Gebot  ohne  weiteres  erfüllt  zu  sehen,  erst  mahnen  und  bitten  und  schließlich  dem
säumig  nahenden  noch  entgegeneilen  muß.  Es  ist  dies,  wic  mir  scheint,  die  einfachste
  und  den  ganz  ungezwungenen  Worten  Otto's  allein  angemessene  Erklärung,
  die  auch  durch  den  später  von  ihm  gebrauchten  Ausdruck  „imperator  memor
  contemtus  apud  Clavennam  sibi  exhibiti“  nicht  aufgehoben  wird.

Gislebertus  I.  1.  giebt  nur  im  Allgemeinen  von  dem  Fußfalle  Kunde,
ohne  der  Veranlassung  oder  des  Ortes  genauer  zu  gedenken,  er  sicht  ihn,  wie
der  Zusatz  „his  et  aliis  iniuriis  condunatis“  beweist,  nur  als  nebensächlich  an.
Burchard  dagegen  in  der  durchaus  vom  kaiserlichen  Standpunkte  aus  geschriebenen
  Vito  Friderici  hat  die  sehr  zweideutige  Modisication,  daß  der  Kaiser
knieen  will,  aber  vom  Herzoge,  wie  es  sich  geziemt,  daran  gehindert  wird.
Das  Chron.  Mont.  Ser.  berichtet  zwar  von  dem  Fupßfalle,  leitet  jedoch  die
ganze  Erzählung  ein  durch  ein  „lertur“,  bezeichnet  sie  demnach  selbst  als  aus
dem  Munde  des  Volkes  geschöpft.  Aehnlich  gebraucht  Übrigens  schon  Burcbard,
den  Zusatz  „at  referunt  bomines.“  —  Die  Repgowsche  Chronil  und  die
dazu  gehörige  sächfische  Quellengruppe  lassen  den  Kaiser  knicen  und  bringen  neu
binzu  die  höhnische  Bemerkung  des  Truchseß  Jordanus.  —  Die  Ann.  Stadens.
und  nach  ihnen  das  Chron.  Luneburg.  sügen  noch  die  Worte  der  Friebrich
aufrichtenden  Kaiserin  hinzu.  Alle  diese  einzelnen  Bruchstücke  finden  wir  dann
zuerst  vereinigt  bei  Botho.

Da  nun  Arnold.  Luab.  und  Otto  Sanblas.  dem  fraglichen  Ereignisse  am
nächsten  stchen,  der  Zeit  nach  dann  Gislebert.  IIannon.  folgt,  dann  das  Chron.
Mont.  Sereni  sea.  1225  verfaßt),  dann  Burchord.  (ca.  1230),  Chron.  Repgov.
(1235),  Ann.  Marbacenses  (1238),  Ann.  Stadens.  (1241),  Botho  (1251):  —  so
sehen  wir,  wie  mit  dem  Fortschreiten  der  Zeit  auch  das  Ereigniß  selbst  wuchs
und  Zlige  in  die  Darstellung  kamen,  von  denen  wir  zuerst  keine  Spur  fanden.  Es
ist  dies  ein  sehr  wesentliches  Moment  für  die  Sagenhaftigkeit  der  ganzen  Begebenheit.

Fassen  wir  schließlich  die  Resultate  unserer  Untersuchung  noch  einmal  kurz
zusammen,  so  sind  es  in  der  Hauptsache  folgende:

Die  Ueberlieferung  wächst  sagenhaft  fort.  Die  moderne  Darstellung  der  Zusammenkunft
  aber  ist  nichts  als  eine  Compilation  der  verschiedensten,  ihrem
Werthe  nach  ganz  ungleichen  Quellennotizen.

Die  Unterredung  fand  nicht  in  Chiavenna  statt,  sondern  im  slidlichen  Baiern,
—  vielleccht  in  Partenkirchen  —,  und  zwar  allem  Anscheine  nach  zwischen  den
1.  und  7.  März  1176.

Ueber  die  Vorgänge  bei  der  Unterredung  selbst  wissen  wir  nur  Sagenhaftes.
Die  großen  Abweichungen  zwischen  den  verschiedenen  Berichten,  namentlich  aber
das  Genauerwerden  derselben,  je  weiter  wir  uns  von  der  Zeit  des  Ereignisses
selbst  entkernen,  muß  uns  gegen  dasselbe  mistrauisch  machen  und  bewegen,  seine
wirkliche  Existenz  mit  Recht  in  Zweifel  zu  ziehen.

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