1803
Juli  22

8  Urkunden  No.  619—621.

einer  so  guten  Sache  wohl  hoffen  und  mit  Rechte  erwarten.  Vorzüglich
aber  wird  dazu  die  Bestimmung  beitragen:  dass  auf  diejenige,  welche  die
katholisch  theologische  Lehranstalten  auf  den  Universitäten  besucht  haben,
bei  Vergebung  von  Benefizien  vorzüglich  Rücksicht  genommen  werden  soll,
in  Zukunft  aber,  und  sobald  eine  hinlängliche  Anzalıl  von  Kandidaten  des
geistlichen  Standes,  welche  in  gedachten  Lehranstalten  den  katholisch  theologischen
  Cursus  mit  Fleisse  vollendet  haben,  vorhanden  seyn  wird,  in  der
Regel  nur  diese  in  Süd-  und  Neuostpreussen  beneficia  oder  dignitates  ecelesiasticas
  regiae  nominationis  oder  regii  patronatus  erlangen  oder  bei  einträglichen
  beneficiis  privatae  collationis  die  Königliche  Bestätigung  erhalten
können.

E.K.M.  bitten  wir  daher  nunmehr  ...  um  die  Erlaubniss,  die  Anstellung
  obgenannter  vier  Lehrer  und  die  Errichtung  der  bewilligten  Freitische
  für  Rechnung  der  süd-  und  neuostpreussischen  Schul-Fonds  realisiren,
auch  aus  diesen  Fonds  den  anzusetzenden  Lehrern  statt  der  Reisekosten,
bei  Frankfurth  1/,  und  bei  Koenigsberg,  der  grössern  Entfernung  wegen,
I/,„jähriges  Gehalt  zahlen  zu  dürfen,  so  dass  der  Unterricht  mit  bevorstehenden
  Michaelis  eröfnet  werden  könne;  Und  da  deshalb  sowohl  eine
Bekanntmachung  als  ein  bestimmter  Plan  erforderlich  ist,  so  legen  wir
diesen  zur  vollständigen  Uebersicht,  das  Publikandum  aber  der  allgemeinern
Bekanntmachung  wegen  in  lateinischer  Sprache  zu  EK.M.....  Voll
ziehung  hiermit  ...  vor.

Uebrigens  werden  wir  die  von  E.K.M.  in  der  ...  Kabinets-Order
vom  21.  Oktober  1800  befolhlene  Einschränkungen  der  katholischen  Lehrer
streng  beobachten.  Wenn  diese  jedoch  nur  katholische  Studenten  zu  ihren
Lehrvorträgen  zulassen  sollten,  so  würde  dadurch  das  gegenseitige  Vertrauen
  und  das  Ansehen  der  neuen  Lehrer  zu  sehr  geschwächt  werden,
besonders  da  ein  solches  Verbot  ohne  eine  diesfällige  Bekanntmachung
und  Anweisung  für  die  Universitäten  nicht  wohl  zu  realisiren  seyn  würde.
Auch  findet  eine  solche  Einschränkung  selbst  für  die  theologische  Auditorien
  der  katholischen  Universität  Breslau  nicht  statt.  Wir  halten  uns
daher  verpflichtet,  die...  Aufhebung  dieser  Disposizion  ...  zu  submittiren.«

Eine  Verfügung  auf  diesen  Bericht  liegt  nicht  vor;  er  trägt  von  Beyme’s
Hand  die  Randbemerkung:
»8ämtliche  anteriora  Berichte  und  Ordres  in  Potsdam  zu  reproduciren.«

Und  dann:
‚ad  acta  1806.«
Noch  in  seinem  Immediat-Berichte  vom  24.  Juli  1804  (No.  739)  bittet
Schroetter  um  Entscheidung.