Universitäten.  Lingen.  9

620.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  Frhr.  v.  Schroetter.  Berlin

1803  Juli  22.
R.  $9.  33.  A.  Ausfertigung.

»Unterthänigster  Nachtrag  zum  Bericht  an  des  Königs  Maj.  über  die  Einrichtung
der  katholischen  Lehrstühle  auf  der  Unirersität  zu  Königsberg.«

»Auch')  bemerke  ich,  .....  Schroetter,  dass  der  neuostpreussische  Schulfond
  zu  eingeschränkt  ist,  um  die  fiir  die  Besoldung  der  beiden  katholischen
  Professoren  und  für  die  Freitische  auf  der  Universität  Königsberg
mittelst  höchster  Kabinets-Order  vom  21.  Oktober  1800  bestimmte  Summe
von  1800  Rthirn.  aus  demselben  bestreiten  zu  können,  indem  die  einzelnen
Titel  dieses  fonds  schon  ihre  angewiesene  Bestimmung  haben,  und  das
Extraordinarium  desselben,  das  ohnehin  zu  manchen  unvorhergesehenen
Ausgaben  gebraucht  wird,  zusammen  nicht  mehr  als  1120  Rtlılr.  beträgt.
E.K.  M.  bitte  ich  daher  ...,  die  zur  Besoldung  der  beiden  katholischen
Professoren  und  zu  den  Freitischen  erforderliche  Summe,  welche  nach  Abzug
der  bereits  etatsmässigen  Freitischgelder  von  360  Rtlılrn.  noch  1440  Rtllr.
beträgt,  in  der  Art  anzuweisen,  dass  davon  300  Rthlr.  auf  das  Extraordinarium
  des  neuostpreussischen  Schulfonds,  sodann  1000  Rtlılr.  auf  den  Fond
zur  Unterhaltung  der  Kirchen,  Schulen  p.,  und  zwar  bei  Bialystock  mit
600  Rthirn.  und  bei  Plock  mit  400  Rthlrn.,  anzuweisen,  der  Ueberrest  von
140  Rthirn.,  Summa  1440  Rthlr.,  auf  die  durch  die  Kollekten  eingehenden
Gelder  zu  nehmen  seyn  würde.  Zugleich  bitte  ich  EK.M.....  zu  genehmigen,
  dass  die  Reisekosten  fir  beide  katholische  Professoren  mit
600  Rthirn.  aus  den  Beständen  des  neuostpreussischen  Schulfonds  genommen
werden  dürfen.«

Wegen  der  fehlenden  Verfügung  siehe  No.  619.

621.  Cabinets-Ordre  an  den  Staats-Minister  v.  Massow.  Charlottenburg

  1803  Juli  23.

R.  64.  Lingen.  Eccles.  Ausfertigung.

Proselytenmachen  in  Lingen  darf  nicht  geduldet  werden.)

.  »Auf  Euren  Bericht  vom  28.  v.  M.  über  die  ...  Eingabe  des
Johann  Bernard  Landwers  zu  Lengrich  habe  Ich  bey  den  von  Euch  dafür
angezeigten  Gründen  beschlossen,  dass  der  zur  katholischen  Religion  tibergegangene
  ältere  Bruder  des  Supplicanten  zwar  bey  dem  Besitz  der  väterlichen
  Nahrung?)  erhalten,  ihm  jedoch  alles  fernere  Proselytenmachen  bey
Verlust  derselben  untersagt  und  die  Erziehung  seiner  beyden  minorennen
Geschwister  deren  Vormtinder  tibergeben  werden  soll.  Zugleich  approbire

1)  C£r.  No.  619.  2)  No.  66.
3)  Ein  Königliches  Kolonat  zu  Lengerich,  das  vor  dem  Allgemeinen  Landrechte
  nur  auf  protestantische  Anerben  hätte  tibergehen  dürfen.

1803
Juli  22

Juli  23