Entschädigungslande.  Dioecesaneinrichtung.  17

in  Partibus  zu  seinem  Vicario  apostolico  bestelle,  welcher  in  den  Provinzen
Cleve,  Marck,  Essen,  Eliten,  Werden,  Münster,  Lingen,  Minden,  Ravensberg,
  Erfurth,  Eichsfeld  die  Vices  episcopi  wahrnähme;  allein  nicht  zu  gedenken,
  ob  dieser  Schritt  in  politischer  Hinsicht  anräthlich  sein  dürfte!),
ist  auch  in  Erwägung  zu  ziehen,  dass  dieser  Mann  gewissermassen  Ansprüche
  auf  die  Bischöfliche  Würde  nach  Abgang  des  jezzigen  alten  Fürst-Bischofs
  erhalten  würde;  auch  würde  er  sich  schwerlich  ohne  eine  ansehnliche
  Besoldung  dazu  verstehen.

Die  zweite  Alternative  scheint  uns  ebenfalls  ausführbar  zu  sein  und
kein  Bedenken  zu  haben,  da  im  Eichsfelde,  Erfurth  und  Münster  General-Viearien
  und  Weih-Bischöfe  sind,  welche  bisher  die  Vices  episcopi  vertreten
  haben.  In  den  Provinzen  Cleve  und  Marck,  Essen  und  Werden  hat
man  sich  auch  seit  langer  Zeit  mit  einem  benachbarten  Bischof  zu  helfen
gesucht,  so  wie  die  Geistlichen  in  Magdeburg  und  Halberstadt,  ohnerachtet
die  Dioces  des  Bischofs  von  Ermeland  bis  dahin  extendirt  war,  sich  dennoch
  bisher  an  den  Fürst-Bischof  von  Hildesheim  gewandt  haben.  Das(!)  einzige
  Inconvenienz,  dass  es  bei  dem  Mangel  einer  geistlichen  Oberen  Behörde
nicht  verhindert  werden  kann,  dass  die  Geistlichen  sich  in  Recours-Fällen
nach  Rom  wenden,  ist  wohl  nicht  in  Betracht  zu  ziehen,  da  dergleichen
Fälle  äusserst  selten  sind  und  es  auch  in  Gewissens-Sachen  für  den  Staat
nicht  nachtheilig  ist.

Unserer  Meinung  nach  würde  die  lezte  Alternative  vorzuziehen  seyn,
Ja  man  immer  freie  Hände  behält,  wenn  erheblichere  Inconvenientzien  sich
ereignen  mögten,  zu  der  ersten  Alternative  tiberzugehen.  E.  K.  M.  Geheimer
  Staats-  und  Cabinets-Minister  Graf  v.  Haugwitz  ist  mit  der  Lage
der  Jsche  bekannt  gemacht  und  dessen  Meinung  erbeten  worden,  welcher
uch,  nach  dessen  ...  Antwortschreiben  vom  21t°®  July  c.,  der  zweiten
Alternative  den  Vorzug  giebt,  und  der(!)  Inconvenienz,  dass  in  Recurs-Fällen
die  Geistlichen  sich  nach  Rom  wenden,  dadurch  vorzubeugen  gedenkt,  dass
in  den  neuen  Provinzen,  eben  so  als  es  schon  in  den  alten  geschehen  ist,
die  Anordnung  getroffen  werde,  dass  dergleichen  Recurse  nicht  anders  als
darch  das  Cabinets  -  Ministerium  und  den  K.  Residenten  in  Rom  gehen
%llen.

E.  K.  M.  stellen  wir  daher  ...  anheim:

1.)  ob  Allerhöchstdieselben  unsern  Vorschlag  ...  zu  genehmigen
geruhen  wollen.
(2.)  Noch  bemerken  wir  ...,  dass  es  in  Absicht  von  Magdeburg  und

Halberstadt  nur  E.  K.  M.  Erklärung  bedarf,  dass  Allerhöchstdieselben  den
Fürst-Bischof  von  Hildesheim  als  Vicarium  apostolicum,  jedoch  blos  in  Be-1;
  Hierzu  bemerkt  Haugwitz  in  dem  unten  im  Text  erwähnten  Schreiben
vom  21.  Juli  an  Schulenburg:  »Ich  glaube  nicht,  dass  eg  Schwierigkeiten  finden
vürde,  bei  dem  Römischen  Hofe  die  Ernennung  .  .  .  durchzusetzen.«
Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  2

1803
Juli  31