1803
Juli  31

Aug.  8

Aug.1

18  Urkunden  No.  624-626.

zug  auf  die  eben  erwehnte  Provinzen,  anerkennen,  alsdann  wird  dersel
so  wie  er  vor  Occupation  der  Entschädigungs-Provinzen  gethan,  fortfah
können,  die  geistlichen  Fuuctionen  in  gedachten  Provinzen  zu  verrichte

Rand-Verfügung,  geschrieben  von  Beyme:

»Ad  1.  wird  der  Vorschlag  der  Ref.  approbirt.

Ad  2.  Sind  8.  M.  bereit,  diese  Erklärung  zu  ertheilen,  und  erwar
solche  zur  Vollziehung.«

Hiernach  Cabinets-Ordre'  »an  die  Haupt-Organisations-Commies
der  Entschädigungs-Lande«,  Charlottenburg  1803  August  8.
R.  0.  Haupt-Kommission  Il.  VI.  1.  Ausfertigung.

625.  Immediat-Bericht  des  Staats-Ministers  v.  Massow.  Berlin  1!

August  1.
R.  s9.  13%.  N.  Ausfertigung.

Die  Forderung  des  Engelbert  v.  Elsberg  auf  Rückzahlung  der  für  eine  Präbende
jelxt  aufgehobenen  Kapitel  zu  Wissel  gezahlien  Kaufsumnme.i)

»E.  K.M.  zeige  ich  auf  die...  Immediat-Eingabe  des  Engelbert  '
Elsberg  zu  Rees  ...  an:

dass  nach  der  ehemaligen  Verfassung  die  katholischen  Stellen
geitg  des  Rheins  zum  Besten  des  reformirten  Aerarii  ecclesias
aus  welchem  die  Prediger  und  Schulbediente  des  Herzogth
Cleve  ihre  Besoldungen  erhalten,  der  Fundation  von  1682  gem
verkauft  wurden.

Eine  Präbende  dieser  Art,  wozu  die  Regierung  einen  Abnehmer  :
zumitteln  gesucht,  hat  der  Supplicant  im  Capitulo  zu  Wissel  für  sei
Sohn  gekauft  und  sich  von  der  Regierung  zu  Emmerich  den  seiner  ]
gabe  beigelegten  Revers  vom  14.  Juny  1796  ertheilen  lassen,  wovon
jetzt,  nachdem  die  Französische  Regierung  das  Capitul  zu  Wissel  aufgeho
hat,  Behufs  der  Rückforderung  der  bezahlten  resp.  500  Rthlr.  Gold
1500  Rthlr.  Courant  Gebrauch  macht.

Da  der  Revers  qu.  auf  Versicherung  des  Cabinets-Ministerii  sich
„iebet,  so  habe  ich,  da  der  Supplicant  sich  an  das  Geistliche  Departen
Anfangs  gewendet  hatte,  mit  dem  Auswärtigen  Departement  darüber  Ri:
sprache  gehalten,  welches  sich  denn  erkläret:

dass  dem  Supplicanten  die  2000  Rthir.  qu.  aus  dem  aerario  ecole
stico  zurückzuzahlen  seyn  wilrden.

Ich  würde  auch  das  verfügt  haben,  wenn  nicht  eines  Theils
aerarium  ecclesiasticum  schon  durch  den  Verlust  der  Stifter  jenseits
Rheins  einen  ansehnlichen  Ausfall  erlitten,  andern  Theils  aber  ähnl

1:  Cfr.  No.  910.  \