Münster.  Posen.  23

628.  Staats-Minisier  v.  Voss  an  den  Staats-Minister  Frhr.  v.  d.  Reck.
Berlin  1803  August  9.

Gen.-Direktorium  Südpreussen.  LXXII.  104%.  Concept,  korrigirt  und  geseichnet  von  Klewiz.

Die  Auswirkung  des  ordo  episcopalis  für  den  sum  Weihbischofe  von  Posen  besttmmien

Domherrn  v.  Zarnowieckt;  die  kanonische  Prüfung  hierfür  sei  dem  Weihbischof  von

Gnesen,  v.  Iubinskt,  zu  übertragen,  nicht  dem  Bischofe  v.  Albertrandi,  der  nicht  mehr

rolles  Vertrauen  verdiene.  Der  Bischof  von  Posen  hätte  allerdings  die  landesherrliche

Bestätigung  des  Weihbischofs  vorbehalten  müssen.t,

»Da  ...  der  von  dem  Bischofe  von  Posen  zu  der  erledigten  dortigen

1803
Aug.  9

Weihbischofsstelle  in  Vorschlag  gebrachte  Domherr  von  Zarnowieoki  ordinem  -

episcopalem  nicht  hat,  so  wird  die  Auswirkung  desselben  für  ihn  in  Rom
nötig  sein.

Ob  aber  die  diesfällige  gewöhnliche  kanonische  Prüfung  des  p.
von  Zarnowiecki  nicht  dem  geäusserten  Wunsche  des  p.  von  Zarnowiecki
nach  lieber  dem  Weihbischofe  von  Gnesen,  p.  von  Lubinski,  als  dem
Bisehof  von  Albertrandi  zu  übertragen  seyn  dürfte,  dieses  stellen  Wir
E.  p.  ..  .  anheim  und  glauben  nur  bemerken  zu  müssen,  dass  nach
einer  im  vorigen  Jahre  von  der  Varschauer  Kammer  gemachten  Entdeckung
der  ehemalige  Nuntius  in  Pohlen  de  Litte  (Litta)?)  bey  seiner  Abreise  von
Varschau  dem  p.  Albertrandi  die  Ausübung  verschiedener  päpstlicher
Fakultäten  übertragen,  der  p.  Albertrandi  auch  daran  wirklich  unter  der
iezzigen  Regierung  heimlich  Gebrauch  gemacht  und  dadurch  das  in  ihn
gesezte  Vertrauen  geschwächt  hat.  Dem  p.  von  Lubinski,  gegen  den  Wir
auch  sonst  nichts  einzuwenden  haben,  kann  übrigens  in  Absicht  des  Eides
das  bey  der  Konsekration  des  Bischofs  von  Varschau  beobachtete  Verfahren
  des  p.  von  Albertrandi  zur  Befolgung  vorgeschrieben  und  dem  p.
von  Zarnowiecki  vieleicht  dadurch,  dass  der  p.  von  Lubinski  nicht  weit
von  Posen,  der  p.  von  Albertrandi  dagegen  entfernt  in  Varschau  wohnt,
eine  kostspielige  Ausgabe  erspart  werden.

Was  E.  p.  Aeusserung,  .  ..  dass  der  Bischof  von  Posen  in  dem  für
den  p.  von  Zarnowiecki  ausgefertigten  Instrumente  zu  weit  gehe,  wenn  er  die
Weihbischofs-Stelle  Selbst  zu  conferiren  vermeint,  betrifft,  so  dürfte  sich
die  Ueberschreitung  seiner  Befugnisse  doch  wohl  nur  darauf  einschränken,
dass  der  Bischof  in  dem  gedachten  Instrument  die  Bestätigung  des  p.  von
Zarnowiecki  von  Seiten  der  Landes-Regierung  nicht  vorbehalten  hat.&lt;

Die  Römischen  Expeditionen  für  Zarnowiecki  durch  Lubinski  gehen
im  August  1804  ein:  Reck  an  Voss  1804  August  22.

1)  Cfr.  No.  613.  2)  Cfr.  u.  a.  No.  56.