Entschädigungslande.  Miinster.  95

1.  Ist  in  allen  grossen  Städten  der  Preusseischen  Provinzen,  wo  die
Catholische  Religion  fast  allgemein  ist,  ein  Catholischer  Garnison-Prediger.

2.  würde,  wenn  dieses  grade  in  Münster,  worin  solcher  immer  war,
nicht  mehr  der  Fall  sein  sollte,  ein  sehr  tbler  Eindruck  auf  die  Unterthanen,
  von  denen  jetzt  so  viele  Soldat  werden  müssen,  dadurch  bewürkt
werden.

3.  Ist  es  gut,  wenn  der  Soldat  weiss,  zu  welcher  Kirche  er  gehört  und
wo  er  Unterricht  und  Belehrung  findet,  welche  gerade  auf  seinen  Stand
Bezug  haben  und  die  zur  strengen  Pflicht-Erfüllung  in  seinem  Berufe  insbesondere
  ihn  bewegen  können.

4.  Zu  der  Gemtthsberuhigung  der  Catholischen  Soldaten,  welche  in
Zukunft  bey  weitem  den  grössten  Theil  der  hiesigen  Garnison  ausmachen
werden,  ist  es  höchst  mothwendig,  dass  sie  von  einem  dazu  besonders  angesetzten
  Geistlichen,  der  durch  täglichen  Umgang  ihr  Zutrauen  gewinnen
und  dadurch  auf  ihr  moralisches  Betragen  und  ihre  Denkungsart  einen
grossen  Einfluss  haben  kann,  beygestanden  werden,  wenn  sie  krank  sind,
von  dem  sie  sich  copuliren  und  ihre  Kinder  taufen  lassen  können.

5.  Hat  es  seinen  grossen  Nutzen,  wenn  der  gemeine  Mann,  der,  wenn
er  sich  selbst  überlassen  bleibt,  im  Besnchen  der  Kirchen  nur  zu  leicht
saumseelig  wird,  nach  jedesmaliger  Kirchen-Parade  in  einer  bestimmten
Kirche  zur  Predigt  geführt  werde.

6.  Wird  dadurch  auch  das  Gute  noch  bewürckt,  dass  die  Leute,  wenn
am  Sonntag  der  Dienst  diesen  oder  jenen  abruft,  in  einer  Kirche  zu  finden
sind,  anstatt  dass  sie  sonst  um  die  Zeit  des  Gottesdienstes  allenthalben
aufgesucht  werden  müssen.

Was  endlich  die  Besetzung  der  hier  so  äusserst  wichtigen  Stelle  eines
Catholischen  Garnison-Predigers  anbetrift,  so  wiederhole  ich  Einer  p.  Commission
  die  Versicherung,  dass  meiner  Ueberzeugung  nach  niemand  diesem
Amte  besser  vorstehen  wird,  als  der  durch  sein  Betragen  und  seine  Predigten
  allgemein  beliebte  Pater  Sammelmann,  welcher  wahre  Moralität  und
Toleranz  zu  verbreiten  sich  immer  hat  angelegen  sein  lassen.«

Ueber  den  Pater  Sammelmann,  Guardian  des  Minoriten-Klosters,  berichtet
die  Special-Kommission  d.  d.  8.  November  1803  an  Angern,  dass  ihn
Blücher:  »als  guten  Redner,  als  guten  moralischen  Mann,  als  humanen,  toleranten
  und  aufgeklärten  Geistlichen  —  nicht  nur  von  der  ganzen  Stadt  loben
höre,  sondern  auch  selbst  als  solchen  kenne;  jener  habe  ein,  schon  vorhin  geführtes
  Prediger-Amt  aufgegeben,  weil  er  nicht  —  nach  seiner  Ueberzeugung
—  Toleranz  gegen  alle  Religionen  habe  lehren  dürfen.«

Sammelmann  erhielt  im  November  1803  die  Dechanei  St.  Tuudgeri.

R.  70.  Münster.  Geistliche  Sachen.  11.

Ueber  die  Klagen  des  General-Vikariat-Amts  gegen  ihn  cfr.  No.  792,
Cabinets-Ordre  vom  11.  Februar  1805.

un

1803

Aug.  13

Nov.  8