1803
Aug.  26

32  Urkunden  No.  6346385.

circa  sacra  bestellen  lässt,  so  kommt  auch  hinzu:  dass  nach  den  neuesten,
durch  die  Vigilanz  des  v.  Humboldt  !)  eingezogenen  römischen  Nachrichten
der  Papst  damit  umgeht,  einen  Nuncium  nach  Regensburg  zu  senden,  welcher
wit  Kaiser  und  Reich  anscheinend  bloss  wegen  neuer  Diöcesaneinrichtungen
unterhandeln,  in  der  That  aber  darnach  streben  soll,  der  Hierarchie  einen
statun  quo  für  ganz  Deutschland  zu  verschaffen,  die  so  schädlichen  Nunciaturen
  einzuftihren  und  überhaupt  ftir  den  Papst  und  die  Hierarchie,  sey  es
unter  kaiserlicher  Mithülfe,  sey  es  durch  französische  Begünstigung,  so  viel
Vortheile  zu  ziehen,  als  die  Umstände  nur  irgend  erlauben;  ein  Plan,  dem  selbst
der  Chur-Erz-Kanzler  sich  entweder  schwach  widersetzt  oder  gar  Vorschub  thut.

Da  nun  ein  solcher  Plan  in  der  Form  und  in  der  Sache  selbst  E.K.  M.
Interesse  höchst  nachtheilig  seyn  würde,  so  hat  das  auswärtige  Departement
schon  den  v.  Humboldt  zu  Rom  uud  den  Gr.  Görz  zu  Regensburg  instruirt,
alles  so  einzuleiten,  dass  E.  K.  M.  sich  gar  nicht  darauf  einlassen,  sondern
ungehindert  den  Gang  gehen,  welchen  E.  K.  M.  Weisheit,  Gerechtigkeit  und
Liebe  zu  Dero  Unterthanen  jeder  Confession  erfordert.

Der  v.  Humboldt  selbst  bemerkt  aber  beyläufig,  dass  vielleicht  am
besten  dem  römischen  Plan  entgegengearbeitet  wird,  wenn  E.K.M.  Dero
Willen  in  Ansehung  der  geistlichen  Angelegenheiten  der  Entschädigungslanude
  bestimmt  äussern.  Der  römische  Hof  wird  wenigstens  alsdann  nur
zu  Zögerungen  Vorwand  suchen  und  finden  und  schwerlich  sich  eines  förınlichen
  Widerspruches  erdreisten.  Auch  bewegt  ihn  vielleicht  gerade  diese
Offenheit  zur  Willfährigkeit  und  Gefälligkeit,  wenn  er  nemlich  siehet,  dass
—  immer  unter  gehöriger  Beschränkung  —  ein  Dioecesan  für  Hildesheim
und  Paderborn  beybehalten  und  für  die  übrigen  Entschädigungslande,  sowie
ftir  die  Catholiken  in  den  fränkischen  Fürstenthümern  gesucht  wird.

Unter  diesen  Umständen  glauben  wir,  dass  die  2te  Alternative  vorzuziehen
  ist.  Ein  Subject,  welches  Bischofsstelle  in  den  genannten  Entschädigungsländern,
  exclusive  Hildesheim  und  Paderborn,  und  in  den  fränkischen
  Fürstenthümern  austbte,  auch,  nach  des  für  Lingen  facultates  spirituales
  habenden  Ermeländischen  Bischofs  Tode,  diese  facultates  überkäme,
würde  allerdings  angemessen  zu  belohnen  und  mit  dem  angemessenen,  aus
den  vorhandenen  fonds  zu  remunerirenden  Hülfspersonal  zu  vergehen  seyn.
Nach  des  Bischofs  von  Hildesheim  und  Paderborn  Abgange  wirden  diese
Dioecesen  mit  jener  vereinigt  und  man  wäre  an  das  gedachte  Subject  nicht
gebunden,  sondern  behielte  oder  entfernte  es  nach  Belieben,  je  nachdem  es
sich  betragen  hätte.

Wir  unterwerfen  demnach  E.  K.M.:

II.  ob  E.K.M.  tiber  diese  Ideen  uns,  mit  dem  Grafen  v.  Schulenburg
zu  communiciren,  autorisiren  und  diesen  davon  benachrichtigen  wollen,  besonders
  da  niemand  besser  als  derselbe  ein  Subject  zu  diesem  Interims-Bisthum
würde  in  Vorschlag  bringen  können.

1}  Cir.  No.  628.