1803
Aug.  26

Sept.  8

34  Urkunden  No.  636637.

halte,  es  bey  demselben  auch  in  Absicht  der  darin  festgesetzten  Stimmen
ohne  Abänderungen  oder  Zusätze  belasse  und  ihn  ohne  weiteres  zur  vollständigsten
  Erfüllung  und  Ausführung  bringe.  Solches  schliesse  jedoch
nicht  aus,  dass  demnächst,  wenn  diese  Ausführung  erfolgt  sey,  noch  andern
qualificirtten  Bewerbern,  von  welcher  Religions-Seite  sie  auch  seyen,  neue
Stimmen  bewilligt  werden  könnten.  ...  Will  man  indess  kaiserlicher  Seits
darauf  beharren,  der  Nicht-Ratification  Folge  zu  geben,  so  können  die
Stände  ....  es  allenfalls  geschehen  lassen,  dass  die  im  Deputations-Schluss
ganz  neu  creirte  Stimmen  bey  dieser  Deliberation  bis  auf  die  nähere  Festsetzung
  noch  nicht  ausgetibt  werden.  Dagegen  haben  sie  darauf  standhafı
zu  bestelen,  dass  wenigstens  die  Stimmen  der  säcularisirten  Entschädigung--Länder
  von  den  neuen  Landesherren  ohne  weiteres  geführet  werden,  indem
diese  die  Länder  mit  allen  Rechten,  welche  die  vorigen  Besitzer  gehabt,
und  also  auch  mit  dem  wichtigen  reichsständischen  Stimmen-Recht  erhalten
haben.&lt;  ...

Unter  gleichem  Datum  ergehen  entsprechende  Schreiben  an  die
»Geheimen  Räthe«  zu  Dresden,  Weimar,  Gotha,  Karlsruhe,  Stuttgart,
Kassel,  Darmstadt,  Braunschweig,  Schwerin,  Strelitz  und  Oldenburg,  die
ihnen  von  dem  wesentlichen  Inhalte  dieser  »Instruktion«  Kenntniss  geben,
und  sie  »zur  Filhrung  einer  gleichen  Sprache«  einladen;  ebenso  Mittheilungen
  an  die  preussischen  Gesandten  zu  München,  Dresden,  Stuttgart  und
Kassel,  sowie  ein  Schreiben  an  Montgelas.  Dieser  äussert,  nach  Harnier’s
Bericht  aus  München  vom  17.  September  1803,  Bedenken  wegen  der  Aufnahme
  neuer  Bewerber,  da  diese  nur  den  österreichischen  Einfluss  verstärken
  würden.

Auf  eine  Anregung  von  Goertz  vom  29.  August  1803  bemerkt  Hardenberg
  am  8.  September  und  wiederholt  am  1.  December  1803:  »Kann
bei  diesem  Anlasse  die  gesetzliche  Annahme  einer  allgemeinen  und  gleichen
Religionsduldung  in  ganz  Deutschland,  so  wie  Wir  das  Beyspiel  davon
in  Unsern  Staaten  gegeben  haben,  bewürkt  werden,  so  wäre  solches  zur
Ehre  Unseres  Zeitalters  sehr  wünschenswerth.«e  —

Die  Berathungen  am  Reichstage  tiber  die  Virilstimmen,  diese  »unangenehme,
  trockene  und  verwickelte  Angelegenheit&lt;,  wie  sie  Goertz  am
8.  Oktober  1804  nennt,  beginnen  am  14.  November  1803,  ohne  bis  zur
Auflösung  des  Reiches  zum  Abschlusse  zu  gelangen.