1803
Aug.  30

40  Urkunde  No.  639.

der  Dechant  mit  Einschluss  seiner  Präbende.  .  .  .  .  454  Rthlr.
der  Scholaster  üengleichen  ernennen  nenn.  423  -

der  Cantor  .  .  .  nenn  nn.  425  -
jeder  der  übrigen  vier  Capitular-Canoniei  22.2.  340  -
jeder  der  fünf  Domicellar-Canonici  .  .  .  .  .  42  -

Keiner  derselben  geniesst  hiernach  von  seiner  Präbende  4571,  Rthlr.
oder  800  Fl.  und  wird  dalıer  nach  $  64  des  Reichs-Deputations-Hauptschlusses
  seine  bisherige  Einnalıme  ungektirzt  erhalten  müssen,  so  wie  nach
derselben  Bestimmung  eben  so  wenig  auch  den  Vicarien  etwas  abgezogen
werden  kann.  Ausserdem  sind  2  Canonici-Pfarrer  an  den  Kirchen  ad  St.
Aegidium  und  B.M.  Virginem  in  lleiligenstadt,  und  haben  davon  besondere
Einktinfte.  Ein  Vicarius  aber  ist  bey  der  Stifts-Kirche  ad  St.  Martinum,
jedoch  nur  auf  Wiederruf  angenommen,  und  ein  Canonicus  ist  Lehrer  der
Philosophie  zu  Aschaffenburg.  Die  5  Domicellar-Canonici  müssen  nach  dem
Alter  in  die  sich  erledigenden  Präbenden  einrücken,  und  es  wird  mithin
sobald  noch  an  keine  Einziehung  zu  denken  sein,  wenn  E.  K.M.  zu  beschliessen
  geruhen  mögten,  das3  das  Stift  selbst  aussterben  sollte.  Aus
diesen  Gründen  war  anfaugs  die  Absicht  auf  das  einstweilige  Bestehen  desselben
  und  dessen  Besteuerung  auf  eine  ähnliche  Art  gerichtet,  wie  E.  K.
M.  bey  dem  Stifte  ad.  B.  M.  Virgiuem  zu  Erfurth  am  2.  May  dieses  Jahres:

.  vorgeschlagen  und  von  Allerhöchstdenenselben  unterm  18.  ejusdem  ...
genehmiget  worden.  Allein  der  obige  nur  schwache  Zustand  des  Capitel-Vermögens
  zeigt,  dass  durch  eine  diesem  Zustande  angemessene  Besteuerung
nur  ein  Geringes  aufkommen  kann.  Sollte  dieselbe  jedoch  stärker  ausfallen,
  so  dürften  die  Revenlien  der  Präbendirten  zu  sehr  geschmälert  werden.
  Ueberdies  machen  Kirchen-  und  Unterrichts-Anstalten  die  Beibehaltung
dieses  Stifts  nicht  so  nothwendig,  als  des  vorerwehnten  Erfurthschen  Stifts.
Hiezu  kömmt,  dass  einländische  Schulen  im  gegenwärtigen  Falle  gar  nicht
zu  berücksichtigen  sind;  und  für  dem  Gottesdienst  kann  zweckmässiger
durch  Anstellung  ordentlicher  Geistlichen  gesorgt  werden,  welchen  nur  aus
dem  oben  erwelnten  Kirchen  -Vermögen  eine  auskömmliche  Dotirung  zu
verschaffen  ist.

Diese  Gründe  haben  nach  wiederholter  Erwegung  aller  Verhältnisse
die  Finanz-  und  Polizey-Commission  des  Eichsfeldlee  zu  dem  Antrage
bewogen:

dass  das  Stift  nebst  Zubehör  säcularisirt  und  sofort  aufgehoben,  und
den  Capitular-Canonieis  und  Vicarien  ihre  bisherige  Einnahme  belassen,
  die  Domicellar-Canonici  aber  sogleich  abgefunden  werden

mögten.
Bei  den  vorwaltenden  Umständen  bin  ich  gleichfalls  der  Meinung,  dass
dieser  Antrag  solehen  am  angemessensten  sey,  und  stelle  ...  anheim,  ob

E.  K.  M.  denselben  zu  genehmigen  geruhen  wollen.
1)  No.  588.