Posen.  Ressort-Verhältnise.  45

Cabinets-Ordre  an  Angern  s.  unter  dem  30.  August  1803,  No.  639.

Schreiben  Hardenberg’s  s.  unter  dem  26.  August  1803,  No.  635.

1803
Sept.  6

Sept.  8

Cabinets-Ordre  an  Angern  3.  unter  dem  24.  August  1803,  No.  633.  Sept.  9

641.  Schriftwechsel  zwischen  dem  Geheimen  Cabinetsrath  Beyme  und
dem  Grosskanzler  v.  Goldbeck.  Potsdam  und  Berlin  1803  September  10
und  11.

BR.  SU.  59.  M.
Das  Ressortverhältniss  zwischen  General-Direktoriun  und  Geistlichem  Departement
bei  Säkularisationen.

Beyme,  Potsdam  September  10.

Eigenhändig.

In  dem  von  Angern  am  2.  September  1803  eingereichten  »Reglement
und  Statut  fiir  das  Adeliche  freiweltliche  Fräulein-Stift  Neuenheerse«  !)  Iautete
  8  1:

»Es  wird  gedachtes  Stift  als  geistliche  (‘'orporation  in  der  höheren
Instanz  Unserm  General-Ober-Finanz-Krieges-  und  Domainen-Directorio,  unmittelbar
  aber  Unserer  Krieges-  und  Domaineu-Cammer  in  Münster  2)  untergeordnet«
  etc.

Hierüber  erbittet  sich  Beyme  »zu  seiner  Belehrung«  Goldbeck’s  »sentiment«e:
  &gt;Ob  es  nach  dem  neuen  Ressort-Reglement?)  so  ganz  recht  ist,
dass  das  General-Direktorium  allein  ohne  alle  Concurrenz  des  v.  Massow
die  oberste  Instanz  in  geistlichen  Sachen  seyn  soll.  In  Francken  hat  des
Frhrn.  v.  Hardenberg  Exc.  nur  eine  Concurrenz  bey  der  Universität  Erlangen«
  etc.

Goldbeck.  Berlin  September  11.
Eigenhändig,  wie  auch  das  nachfolgende  Gutachten.

»Es  freut  mich,  dass  E.  H.  einmahl  diesen  Punkt  berühren.  Die  kleinen
Vortheile,  die  das  Schlesische  Finanz-Departement  von  den  geistlichen  Sachen
bey  Einführung  der  höhern  Geistlichen  hat,  haben  immer  bey  den  andern
financie/r]s  ein  Streben  erregt,  diese  Catholischen  geistlichen  Sachen  an  sich
zu  ziehen.  Dass  aber  bey  so  sehr  wichtigen  Geschäfften,  als  bey  Aufhebung
und  Einschränkung  der  Klöster,  Besetzung  der  höhern  geistlichen  Stellen
p.  p.,  alles  nur  von  der  Finantz-Seite  und  finanzmässig  behandelt  wird,  möchte
doch  wohl  nicht  gantz  gut  seyn.  Dergleichen  Vorfälle  stellen  es  sehr  ins
Licht,  wie  richtig  E.  H.  Gedanke  sey,  das  geistliche  Departement  mit  dem
(teneral-Directorio  zu  vereinigen.  totus  tuus.«

1:  Cfr.  Schulenburg’se  Immediat-Bericht  vom  2.  Mai  1803,  No.  587.
2;  Diese  Kammer  wurde  am  8.  December  1803  fiir  Münster,  Paderborn,
Tecklenburg  und  Lingen  eingerichtet.  3;  No.  573.

Sept.  10

Sept.  11