Dioecesaneinrichtung.  Linkes  Rheinufer.  49

643.  Rescript  des  Auswärtigen  Departements  an  den  Reichstags-  Sept.  16

Gesandten  Graf  Goertz  zu  Regensburg.  Berlin  1803  September  16.
R.  M.  67.  Concept,  geschrieben  von  Küster,  gezeichnet  Hardenberg.

Die  direkte  Unterhandlung  der  neuen  preussischen  Domstifter  in  Regensburg  wegen
shres  Beitrages  zu  der  Sustentationskasse  für  die  linksrheinische  Geistlichkeit  wird
genehmigt  und  Goertz  zur  Förderung  empfohlen.t)

»Euch  ist  bereits  näher  bekannt,  dass  die  Dom-Capitul  zu  Münster,
Hildesheim  und  Paderborn  nicht  mit  den  Grundsätzen  tibereinstimmen,  welche
wegen  des  Beitrages  der  mehrfach  präbendirten  Domherrn  zu  dem  Sustentations-Fonds
  für  die  secularisirte  jenseitsrheinische  Geistlichen  bey  der  von
dem  Churfürsten  Erzkanzler  unter  dem  Grafen  v.  Stadion  niedergesetzten  Commission
  angenommen  worden  sind.  Die  Dom-Capitul  haben  daher  Unsere
Erlaubniss  nachgesucht,  Deputirte  nach  Regensburg  absenden  zu  dürfen,  um
ihre  Gründe  dieser  Commision  mit  mehrem  vorstellen  und  sich  mit  ihr  näher
verständigen  zu  können,  so  wie  sie  dann  auch  gebeten  haben,  sie  hiebey
durch  Euch  officiell  unterstützen  zu  lassen.

Wir  haben  keinen  Anstand  genommen,  den  Capituln  die  Erlaubniss  zu
solcher  Absendung  und  persönlichen  Verhandlung  zu  ertheilen,  jedoch  nur
unter  der  ausdrücklichen  und  sich  auch  von  selbst  verstehenden  Bedingung,
dass  diese  Verhandlung  Unsere  Verhältnisse  bey  Entscheidung  des  Schicksals
  der  Dom-Capitul  nicht  angehen  und  daraus  nichts  gegen  Uns  argumentiret
  werde,  so  wie  Wir  Uns  dagegen  auf  der  andern  Seite  vorbehalten
müssen,  von  derselben  näheres  Einsehen  zu  nehmen,  und  nach  Unserm
landesherrlichen  Recht  und  Interesse  die  weiteren  Bestimmungen  zu  treffen.

Auch  wollen  Wir  Euch  hiedurch  autorisiren,  den  oder  die  Abgeordneten
jener  Capituln  bey  der  Verhandlung  mit  der  Kur-Erzkanzlerischen  Commission
zum  Behuf  eines  billigen,  dem  wahren  Sinn  des  Deputations-  und  Reichsschlusses
  $  75  entsprechenden  Abkommens  zu  unterstützen.  Zu  Eurer
Direction  hiebey  bemerken  Wir  Euch,  dass  Uns  verschiedene  Behauptungen
der  Capituln  wirklich  vieles  für  sich  zu  haben  scheinen.  ...

In  jedem  Fall  können  Wir  nicht  umhin,  da,  wo  die  Auslegung  des
Reichsschlusses  ungewiss  ist,  den  Domherrn,  welche  Unsere  Unterthanen
sind  und  durch  die  Ereignisse  gleichfalls  schon  gelitten  haben,  Unsere  Unterstützung
  und  Fürsorge  zu  erweisen,  damit  sie  nicht,  um  einer  andern  Hülfsbediirftigen,
  Uns  aber  fremden  Classe  von  Geistlichen  aufzuhelfen,  selber  zu
sehr  in  Nachtheil  und  Mangel  gesetzt  werden.«  ...

Der  Fürstbischof  Franz  Egon  zu  Hildesheim  und  Paderborn  dankt
Hardenberg  am  29.  September  für  diese  Erlaubniss,  am  30.  November  1803
für  den  günstigen  Ausgang;  das  Domkapitel  zu  Hildesheim  dankt  am
4.  Oktober  1803.  Der  zum  Abgeordneten  nach  Regensburg  gewählte
Domdechant  Frhr.  Spiegel  zum  Diesenberg  übersendet  an  Haugwitz

1)  Cfr.  No.  663.
Granier,  Preussen  und  die  kath.  Kirche.  IX.  4