1803
Okt.  4

Okt.  10

Okt.9

52  Urkunden  No.  647—  648.

und  mehrere  Naturalien  aus  dem  Ertrage  des  damaligen  Starosteilichen,
jetzigen  Domainen-Vorwerks  Kwieczysken  zugesichert.  Der  Werth  von
beyden  beläuft  sich  auf  156  Rthir.  56  Gr.!),  und  die  Geistlichen  haben
solches  zu  polnischen  Zeiten  immer  erhalten.  Eine  Incorporation  dieser
Kirche  mit  andern  nahe  gelegenen  Kirchen  lässt  sich  ohne  grosse  Belästigung
  der  Eingepfarrten  nicht  wohl  bewürken,  indem  zu  derselben  27  Ortschaften
  gehören,  die  von  den  nächsten  Kirchen  2  bis  4  Meilen  weit  entlegen
  sind.  Es  dürfte  bey  diesen  Umständen  nothwendig  seyn,  den  beyden
Geistlichen  noch  ferner  jene  Emolumente  aus  den  Reventien  des  Amts
Igliszken  zu  bewilligen.  Da  diese  nun  zur  Kreis-Casse  fliessen  und  dort
in  Einnahme  ausgebracht  sind,  so  trage  ich  bey  E.K.M.  ...  darauf  an:
e8  ...  zu  gestatten,  dass  der  Betrag  des  Gehalts  und  der  Naturalien
für  die  bey  der  Kirche  zu  Iglowka  angestellten  beyden  Geistlichen
auf  den  Marienpolschen  Kreis-Kassen-F:tat  pro  18045  mit  156  Thaler
56  Gr.  in  Ausgabe  gestellt  werden  darf.«

Rand-Verfügung,  von  der  Hand  Beyme's:

&gt;10.  Oktober  1803.
Approbirt.«

648.  Der  Bischof  von  Posen,  Graf  Raczynski,  an  den  Staats-Minister
v.  Voss.  Ciazen  1803  Oktober  9.
Gen.-Direktoriam  Südpreussen.  LXXII.  1110.  Ausfertigung.
Vorsehläge,  die  Einrichtung  der  Josephiner-Kloster-Kirehe  zu  Posen  für  den  Melstärund
  reformirten  Gottesdienst  ohne  Anstoss  für  die  Katholiken  durchzuführen.?

»E.  E.  geruheten  mittelst  des  ..  Anschreibens  vom  24.  Junius  d.  J.  mir
zu  eröfnen,  wie  des  Königs  Maj.  auf  E.  E.  desfallsigen  Antrag  den  frühzeitigeren
  Wiinschen  des  Herrn  Generals  v.  Zastrow  und  E.  E.  schon  gefassten
Absicht  gemäss  zu  genelimigen  geruhet  haben,  dass  die  Josephiner-Karmeliter-Kloster-Kirche
  zu  einem  Simultan-Gotteshause  ftir  die  Garnison  und  die
reformirte  Gemeinde  zu  Posen  gewiedmet  werde,  wenn  es  nicht  mit  Missvergnügen
  von  den  Posener  Bürgern  angesehen  würde,  und  verlangen  E.  E.,
dass  ich  Hochdenenselben  die  Maasregeln  vorschlage,  welche  zu  ergreifen
seyn  werden,  um  die  Absicht  auf  eine  solche  Weise  zu  erreichen,  dasa
alle  unangenehme  Sensazion  unter  den  Katholischen  Glanbensgenossen  vermieden
  werden  könnte.

Ich  muss  zuvörderst  E.  E.  für  die  schmeichelhafte  Aeusserungen  in
tüicksicht  meiner  Denkungsart  meinen  unterthänigsten  Danck  abstatten  und
Hochdieselben  gehorsamst  bitten,  stets  überzeugt  zu  sein,  dass  ich,  innigst
durchdrungen  von  dem  wahren  Gciste  der  göttlichen  Religion,  deren  ich
einer  der  ersten  Diener  bin,  immer  von  meinem  Amtswegen  mich  bestreben
werde,  alle  diejenige  das  Wohl  des  Landes  befördernde  Staats-Absichten

1  Cfr.  Band  VIII,  S.  655,  Anm.  1.  2  Cfr.  No.  640  und  677.