1803
Okt.  22

56  Urkunden  No.  650651.

einsterbeu,  indem  keine  Novizen  ohue  landesherrliche  Bewilligung  mehr
aufgenommen  werden  dirfen.  Der  Grund  davon  ist,  weil  die  Nonnen,  die
einmal  die  nach  den  Grundsätzen  der  Catholischen  Kirche  unauflöslich  bindende
  Gelübde  der  Keuschheit,  Armuth  und  des  Gehorsams  geleistet  haben,
ohne  Anstoss  zu  geben,  nicht  so  geradezu  in  die  Welt  geworfen  werden
können.  Da  aus  eben  diesem  Grunde  die  Belilstimmung  des  Bischofs  in
die  Aufhebung  nicht  leicht  allgemein,  desto  eher  aber  die  Erlaubniss  auszutreten
  fir  einzelne  Nonnen  zu  erwarten  ist,  so  ist  in  Ansehung  der  Nonnen-Klöster
  in  den  Königlichen  Entschädigungs-Provinzen  festgesetzt,  sie  einstweilen
  bestehen  zu  lassen,  die  strengen,  gewöhnlich  von  Allmosen  kümmerlich
lebenden  Klöster  ganz  einsterben  zu  lassen,  die  übrigen  aber,  die  sich  mit
Kinder-Unterricht  und  Krankenpflege  abgeben,  beyzubehalten,  ihnen  noch
eine  bessere  Einrichtung  zu  diesen  Zwecken  und  zur  Anziehung  von  Erzieherinnen
  und  Krankenpflegerinnen  (woran  es  bey  beiden  so  sehr  fehlt:
zu  geben,  und  die  tibertriebene  Härte  und  Strenge  zu  mildern.  Besonders
soll  dieses  in  den  beiden  Stücken  geschehen,  dass  die  Nonnen  nicht  mehr
auf  immer,  sondern  nur  auf  2  bis  3  Jahre  die  Gelübde  ablegen  sollen,
so  dass  sie  nach  Ablauf  derselben  wieder  austreten  können,  und  dass  sie
nicht  mehr  aus  lateinischen,  ihnen  nicht  verständlichen,  sondern  aus  teutschen
Andachtsbüchern  (Brevieren)  beten  und  singen  sollen.  Mit  allgemeiner  Einrichtung
  dieser  und  anderer  Verbesserungen  nach  den  Ideen  verständiger
und  aufgeklärter  Männer  ist  man  jetzt  beschäftiget.  Diese  allmählige  Verbesserung
  der  bleibenden  Nonnen-Klöster,  dieses  Hinführen  zu  edlen  Zwecken
und  zum  Wohl  der  Menschheit  ist  so  schön,  dass  es  sich  mit  Recht  die
Aufmerksamkeit  und  den  besondern  Schutz  Ihro  Maj.  der  Königinun  versprechen
  darf.

Das  Clarissen-Kloster  in  Münster,  wovon  hier  die  Rede  ist,  lebt  in  der
strengsten  Clausur  nach  den  Regeln  des  heiligen  Franciscus.  Es  sind  darin
26  Nonnen  und  7  Laien-Schwestern.  Sehr  arm  ist  es.  Seine  Revenüen
lassen  sich  nur  auf  526  Rthlr.  jährlich  veranschlagen,  und  damit  soll  ea
38  Menschen  ernähren  und  seinen  Gottesdienst  unterhalten!  Das  ist  unmöglich,
  es  muss  also  den  Mangel  durch  Allmosen  ersezzen.  Bey  diesen
Umständen  ist  es  nicht  besteuert,  aber  zum  Aussterben  fest  bestimmt,  so
dass  gar  keine  Novizen  darin  angenommen  werden.  Die  aber  einmal  darin
sind  und  ihre  Gelübde  abgelegt  haben,  missen  schon  darin  bleiben.  Nur
wenn  einzelne  austreten  wollten,  würde  dies  durch  den  Bischof  und  den
Papst  leicht  zu  erhalten  seyn;  aber  gewiss  begehrt  es  keine.  Die  Denck-Art
  derselben  und  der  Geist  des  katholischen  Publicums  ist  darunter  genugsam
  bekannt,  und  es  wäre  um  so  weniger  rathsam,  dass  die  Regierung
dieses  unaufgefordert  beförderte,  da  die  Austretenden  grösstentheils  nicht
wissen  würden,  was  sie  in  der  Welt  machen  sollten,  wie  es  das  Beispiel
der  französischen  Nonnen  gezeigt  hat.

Der  sonst  das  Gute  unstreitig  wollende  Verfasser  der  Vorstellung  an